Dienstag, 22. Dezember 2020

Frohe Weihnacht - Merry Christmas - Feliz Navidad - Buon Natale - Joyeux noel - God Jul - Mutlu Noeller - с Рождеством - Καλά Χριστούγεννa - عيد ميلاد سعيد

                                       


Strahlend hell und wunderbar,

 so sei für Euch das nächste Jahr

Freude und Besinnlichkeit,

das wünschen wir in der

Weihnachtszeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Euch und Euren Familien ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest!


Resturlaubnahme 2021


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der SBR und der Arbeitgeber haben zur BV Urlaub vom Juli 2019 bzgl. der kurzfristigen Verplanung der Resturlaubstage 2021 eine Protokollnotiz geschlossen. Die Verplanung der Resturlaubstage aus 2021 ist leider bis zum 31.12.2020 notwendig, sodass die Agentur für Arbeit auch weiterhin Kurzarbeitergeld gewährt . 

Bereich 1

Folgende Zeiträume stehen euch für die Verplanung der offenen UR-Tage aus 2021 zur Verfügung:

02.01.2021-05.04.2021
10.04.2021-19.04.2021
01.05.2021-08.06.2021
31.10.2021-21.12.2021

Bereich 2


Folgende Zeiträume stehen euch für die Verplanung der offenen UR-Tage aus 2021 zur Verfügung:

KK/PWK

02.01.2021-03.04.2021
10.04.2021-17.07.2021
01.09.2021-06.10.2021
23.10.2021-23.12.2021

Folgende Zeiträume stehen euch für die Verplanung der offenen UR-Tage aus 2021 zur Verfügung:

Sicherheitsmitarbeiter


02.01.2021-31.03.2021
12.04.2021-16.07.2021
29.07.2021-10.10.2021



Mittwoch, 2. Dezember 2020

Bearbeitung UR-Widersprüche


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bearbeitung der eingegangenen UR-Widersprüche wird in der Zeit vom 7.12. bis 10.12.2020 im Sprechzimmer des Betriebsrates im BBAC stattfinden.


BV Zeiterfassung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wissen, dass es zu Unmut auf Grund der unterschiedlichen Handhabungen zur Zeiterfassung kommt.

Seit einiger Zeit verhandelt der Betriebsrat diesbezüglich bereits mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist dem Betriebsrat jedoch noch einige Antworten schuldig, sodass bislang der Abschluss einer einheitlichen BV für alle Koll. noch nicht möglich war.

Auch hierzu halten wir euch auf dem Laufenden.


Information über Einigungsstelle AZK


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch darüber informieren, dass wir in Bezug einer neuen BV zum Thema AZK mit dem Arbeitgeber zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen sind, sodass der Betriebsrat beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Errichtung einer Einigungsstelle im Beschlussverfahren eingereicht hat.

Beim Termin vor dem Arbeitsgericht verständigten sich die Parteien auf eine Einigungsstelle 
zum Thema AZK. 

Nun wird die Einigungsstelle unter dem Einigungsstellenvorsitzenden (Richter am Arbeitsgericht Berlin) errichtet, die Terminierung ist noch nicht bekannt.

Wir werden euch zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.


Widerspruchsbearbeitung UR


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der kommenden Woche findet die Bearbeitung der UR-Widersprüche statt.

Vom Betriebsrat werden diese begleitet durch die Koll., welche bereits die UR-Gespräche begleitet haben.

Wir werden euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.


Neue Erreichbarkeit SBV


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch über die neue Erreichbarkeit der SBV informieren:

Das Büro der SBV befindet sich in der Mittelstraße 9, 2. OG neben der Kleiderkammer.

Es werden zukünftig Sprechstunden im BBAC und im C006 (im Betriebsratssprechzimmer) stattfinden.

Die Termine hierzu entnehmt ihr bitte den Aushängen oder links unter "Informationen der SBV"

Telefonisch sind wir bisher nur eingeschränkt unter folgender Telefonnummer erreichbar:

0174/88 37 457 (kein WhatsApp)

Sobald uns die neuen Telefonnummern bekannt sind, werden wir diese an euch kommunizieren.

Bei Anfragen bitten wir euch daher im Besten Fall auf E-Mail zurückzugreifen.


Neue Erreichbarkeit SBR


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch informieren, wie ihr uns zukünftig erreichen könnt:

T 1/T 2 (BBAC):  Sprechzimmer BBAC, welches regelmäßig Montags, Mittwochs, Freitags 
in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr besetzt ist.

T 5 (C006): Sprechzimmer C006, welches regelmäßig Montags, Donnerstags, Samstags 
in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr besetzt ist.

Büro Mittelstraße 9: das Büro befindet sich im 2. OG neben der Kleiderkammer, ist jedoch nicht regelmäßig besetzt.

Eventuelle notwendigen Änderungen zur Sprechzimmerbesetzung entnehmt ihr bitte auf der linken Seite dem "TOP".


Zur Zeit sind wir telefonisch leider nur unter folgender Nummer zur erreichen:

C006: 030/60 91 761 61

Sobald uns die neuen Nummern bekannt sind, werden wir diese an euch kommunizieren. Ebenso die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzimmerbesetzung unter "TOP" auf der linken Seiten.

ACHTUNG:
Sämtliche euch bekannten Telefonnummern TXL sind ab sofort nicht mehr erreichbar, die eingerichtete Rufweiterleitung wurde abgeschaltet.


Freitag, 6. November 2020

Umzug der Betriebsratsbüros


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bald steht für uns der Umzug der Büros an. Wir möchten euch an dieser Stelle kurz über unsere Erreichbarkeit während dieser Zeit informieren:

Das Sprechzimmer C 006 bleibt wie nebenstehend besetzt.

Das Sprechzimmer TXL wird mit dem 6.11.2020 geschlossen.

Die Urlaubsgespräche finden ab Montag im C 006 und im BBAC (Raum 14 - Ebene der Stationsleitung) statt.

In der Zeit vom 9.11. - 13.11.2020 sind wir zusätzlich  unter Tel.: 030/41013706 erreichbar.

In der Zeit vom 16.11. - 19.11.2020 findet der Umzug der Büros TXL statt. In dieser Zeit könnt ihr uns ausschließlich persönlich im Sprechzimmer C 006 sowie telefonisch unter 030/609176161 erreichen.

Unsere Erreichbarkeit nach dem 19.11.2020 werden wir hier rechtzeitig veröffentlichen.


Donnerstag, 22. Oktober 2020

Folgekartenbestellung Shoppingcard

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir wollen euch darauf hinweisen, dass alle Shoppingcards neu aktiviert werden müssen.
Dies könnt ihr unter dem folgenden Link tun, der allerdings nur bis zum 16.10.2020 gelten sollte. Wir haben aber festgestellt, dass der Link weiterhin aktiv ist. Also, wenn ihr eure nächste Shoppingcard noch nicht aktiviert habt, dann tut dies bitte unter diesem Link:

http://bit.ly/edenred2021

Die Aktivierung der Folgekarte erfolgt durch einen Aktivierungscode, welchen ihr von Edenred auf eure private E-Mailadresse geschickt bekommt. Diese wird ausschließlich an Edenred weitergeleitet.


Donnerstag, 8. Oktober 2020

UR-Planung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber wird die Frist zur Beantragung des Jahresurlaubs 2021 bis zum 11.10.2020 verlängert.


Sonntag, 27. September 2020

Urlaubsplanung 2021


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 22.9.2020 läuft die Urlaubsplanung im ESS.
Ende der Urlaubsplanung im ESS ist der 9.10.2020.
Im ESS findet ihr eine Bedienungsanleitung.

Ab dem 15.10.2020 beginnen dann die Urlaubsgespräche.

Solltet ihr Fragen dazu haben, wendet euch bitte an die Betriebsräte vor Ort oder kontaktiert die Sprechzimmer.


Freitag, 18. September 2020

Veröffentlichung Sonderdienste/Fahrgemeinschaften


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die paritätische Kommission - bestehend aus AG und SBR - wird in den kommenden Tagen zusammensitzen, um die Sonderdienste (nur früh/nur spät) zu bescheiden. Dies kann noch einige Zeit dauern und wird wahrscheinlich mit Beginn der UR-Planung nicht veröffentlicht werden können, ebenso verhält es sich mit den Fahrgemeinschaften. 

Der AG hat die alternativen Schichtraster sowie die oWE7- und oWE-Dienste ausgewertet, die Bescheidungen dazu werden mit Beginn der UR-Planung im ESS bereitgestellt.


Donnerstag, 17. September 2020

Parken am BER

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreichte uns die Information zum Parken am BER:

- Der Arbeitgeber übernimmt wieder die Anmietung der Mitarbeiterparkplätze am BER. Die Parkberechtigung kostet aktuell 92,50 € netto pro Monat und die Mindestvertragslaufzeit sind 3 Monate.
- Sollte Interesse an der Anmietung eines Parkplatzes am BER bestehen, bitte bis spätestens 27.9.2020 über folgenden Link anmelden:

https://bit.ly/2Flp8Q8


Montag, 31. August 2020

Fahrgemeinschaften


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass und auf Grund vermehrter Nachfragen:

Die Verfahrensweise zur Beantragung/Bearbeitung/Bewilligung von Fahrgemeinschaften wurde nicht verändert und bleibt wie in der BV beschrieben stehen:

"- Zwei Beschäftigte desselben Bereichs mit gleicher Regelarbeitszeit können beantragen, als Fahrgemeinschaft geplant zu werden...
- der Antrag ist bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres für das kommende Jahr einzureichen..."



notwendige Nachweiserbringung für Sonderdienste


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der SBR hat soeben die Information erhalten, dass bereits eingereichte notwendige Nachweise gemäß BV für oWE7-Dienste, oN-Dienste sowie oWE-Dienste bei der Neubeantragung über das Online-Portal ihre Gültigkeit behalten und nicht erneut eingereicht werden müssen.

Erstbeantragungen müssen die entsprechenden Nachweise in der Station einreichen.


Mittwoch, 26. August 2020

Nachtrag zum Post "Online-Beantragung für Schichtraster/Sonderdienste 2021"


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus gegebenen Anlass möchten wir euch bitten bei Fragen oder Unterstützung zu der Online-Beantragung ausschließlich die in dem Post angegebenen Sprechtage/-zeiten zu nutzen, da wir euch über andere Kanäle wie z. B. Mail, WhatsApp usw. nicht ausreichend unterstützen können.


Betriebsversammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle an die bevorstehenden Betriebsversammlungen erinnern:

TXL: 1.9.2020

Tegeler Seeterrassen, Wilkestr. 1

9:00 - 12:30 Uhr sowie 13:30 - 17:00 Uhr


SXF: 3.9.2020

ASC

9:00 - 12:30 Uhr sowie 13:30 - 17:00 Uhr


Am Rande unserer Veranstaltungen werden die Securitas Sicherheitsdienste sowie die Securitas Mobil Informationsstände anbieten.


Online-Beantragung für Schichtraster/Sonderdienste 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Beantragung der alternativen Schichtraster sowie der Sonderdienste wird ab sofort nur noch Online erfolgen. Über unten stehenden Link gelangt ihr auf die Beantragungsplattform.

Das Beantragungsprozedere wird neu gestartet, Anträge, die bereits vorliegen finden keine Berücksichtigung.

Solltet ihr Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung benötigen, stehen wir euch zu folgenden Zeiten in den Sprechzimmern (jeweils in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr) zur Verfügung:

Sprechzimmer TXL:
28.8./29.8./30.8./31.8./4.9./5.9./6.9./7.9.

Sprechzimmer SXF:
27.8./28.8./29.8./30.8./31.8./2.9./4.9./5.9./6.9./7.9.


Terminkette

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir euch über die neuen Fristen für die Beantragung von Sonderdiensten/Schichtraster/Urlaub für das Jahr 2021 informieren.

Am heutigen Tage erreichte uns vom Arbeitgeber die Freigabe der Fristenanpassung wie folgt:

Aktion

Frist

Beginn Antragszeitraum Schichtraster / Sonderdienste

26.08.

Ende Antragszeitraum Schichtraster / Sonderdienste

11.09.

Vergabe Sonderdienste und Schichtraster sowie Veröffentlichung im ESS

21.09.

Beginn des Urlaubsantragszeitraums im ESS

22.09.

Ende des Urlaubsantragszeitraums im ESS

09.10.

Festlegung der UR Stärken

09.10.

Erstellen des Jahresurlaubsplanes durch Securitas und SBR inkl. MA-Gespräche

18.11.

Mitbestimmung SBR

19.11.

Info über UR-Antragsbescheid an die Mitarbeitenden per Veröffentlichung im ESS

26.11.

Frist zur Einreichung von Widersprüchen

01.12.

Frist zur Bearbeitung der Widersprüche inkl. Bekanntgabe an die Mitarbeitenden

10.12.




Freitag, 7. August 2020

Nachtrag zum Post "Verhandlungen zur Anpassungen von BV´en"


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der eingehenden Anfragen zu dem unten stehenden Post:

Die Fristen für die Antragstellung/Bescheidung von UR usw. müssen neu definiert werden.

Dies wird in den kommenden Tagen geschehen. 

Grundlage für die Urlaubsplanung ist die Bescheidung der Schichtraster und Sonderdienste.

Auch hierzu steht der SBR im Gespräch mit dem Arbeitgeber, um allen Koll. die Möglichkeit zu geben entsprechend gestellte Anträge ggf. zurückzuziehen oder zu korrigieren. 

Wie und wann dieses ganze Prozedere stattfinden soll, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Sobald sich die Parteien auf eine Verfahrensweise geeinigt haben, werden wir euch detailliert informieren.


Verhandlungen zur Anpassungen BV´en


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle über die Gespräche mit der Geschäftsführung zu Anpassungen 
von BV´en informieren

Vorausschicken möchten wir, dass - wäre der SBR nicht auf Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingegangen - der Arbeitgeber bereits die außerordentliche Kündigung der BV´en in der Tasche hatte. Eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Anwendung der dann in Nachwirkung befindlichen 
BV´en wäre die Folge gewesen. In Folge dessen käme es anschließend zu einem Einigungsstellenverfahren, dessen Ausgang und Länge ungewiss wäre. 


Chronologie:

1. 19.6.2020 kam der Arbeitgeber auf den Betriebsrat zu mit der Bitte um Anpassungen von BV´en. Zu diesem Zeitpunkt forderte der Arbeitgeber die Abschaffung der alternativen Schichtraster (3/3, 4/4), keine Sonderdienste am BER, keine Ausweisung von Früh/Spät/Nacht im JahresMasterSchichtplan, keine Parkplatzabwicklung durch den Arbeitgeber sowie Abschaffung der bezahlten Arbeitsunterbrechungen. Der SBR forderte den Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt auf eine MA-Versammlung einzuberufen und seine Wünsche persönlich an die Koll. zu kommunizieren.

2. Am 27.7.2020 führte der Arbeitgeber dann die MA-Versammlung durch. Hier kommunizierte der Arbeitgeber, dass die Schichtraster nur noch in Teilzeit angeboten werden sollen und zwar mit 120 h. Weiterhin hielt er daran fest, dass der JahresMasterSchichtplan keine Schichtzuordnung mehr enthalten soll und Sonderdienste nur in einer begrenzten Anzahl vergeben werden sollen. Die Parkplatzabwicklung sollte nicht über den Arbeitgeber erfolgen und die bezahlte Arbeitszeitunterbrechung soll abgeschafft werden und durch die nichtbezahlte gesetzliche Pause ersetzt werden.

3. Am 27.7.2020 baten wir euch um Feedback. An dieser Stelle an ganz großes Dankeschön an euch für die Unterstützung. Das von euch gegebene Feedback haben wir in unsere Forderungen und Verhandlungen einfließen lassen.

4. Am 30.7.2020 fand ein weiterer Termin mit dem Arbeitgeber statt. aus diesem Termin haben wir bereits informiert. Hier kurz nochmals der Überblick der gegenseitigen Forderungen:

Angebot des Arbeitgebers: 
- Reduzierung der Arbeitszeit in alternativen Schichtraster auf max. 130 h 
- Einführung der gesetzlichen Pause 
- Hinterlegung im Masterschichtplan von Dienst/Frei - feste Arbeitszeiten im Monatsplan 
- Beibehalten von Spiegeldiensten wie in der BV beschrieben 
- Beibehalten von Fahrgemeinschaften wie in der BV beschrieben 

Gegengebot des SBR: 
- Untergrenze der Studenreduzierung für alternative Schichtraster auf max. 140 h B 1; max. 
  150 h B 2 
- Laufzeitverlängerung der BV DP bis 31.12.2023 (erstmals kündbar) 
- Eintritt der Stundenreduzierung mit Wegfall der Kurzarbeit 
- bei Rückkehr in 4/2/4 alte Vertragslage 
- Begrenzung der zusätzlichen V-Dienste auf max. 6 pro Jahr für 3/3 und 4/4; max. 
  4 pro Jahr für 4/2/4 für alle Koll. 
- Erhöhung des Kontingenz 3/3 und 4/4 für 2021 auf 30 % B 1; 15 % B 2 
- Neufestlegung BV SD - "Muttidienste" für BER
- Beibehaltung des jetzigen Masterschichtplans mit Ausweisung Früh/Spät... 
- Beibehaltung der jetzigen Pausenregelung


5. Am 5.8.2020 fand ein weiterer Termin mit dem Arbeitgeber statt.
    Zu diesem Termin unterbreitete uns der Arbeitgeber folgendes Verhandlungsangebot:

- Einführung unbezahlter gesetzlicher Pause
- Verlegung AZK-Abrechnungszeitpunkt auf 31.3. eines jeden Jahres mit der Befüllung 
  50 h/- 50 h
- Unterzeichnung eines Interessenausgleichs Übergang BER sowie BV Zeiterfassung
- 180 Minuten maximaler Versatz in den Frühdienstanfangszeiten
- Dienstzeitänderungen nur durch den SBR mitzubestimmen, wenn mehr als 120 Minuten    
  verändert
- Festlegung der Arbeitstage und dienstfreien Tagen im JahresMasterSchichtplan 
  (ohne früh/spät)
- 25 % Plätze in 3/3-4/4 in Teilzeit mit max. 130 h
- Erhöhung der Plätze in alternativen Schichtraster für die Folgejahre bemessen an einer 
  LfZ-Quote
- Option 1: Teamspezifisches Bonussystem bemessen an LfZ-Quote
- Option 2: Parkplatzabwicklung durch den Arbeitgeber
- oWE7-Dienste am BER mit max. 140 h in Abhängigkeit der Regelarbeitszeit 3/3-4/4

Diese Forderungen waren für den SBR nicht akzeptabel. Nach langen zähen Gesprächen/Verhandlungen sind die Parteien zu folgendem Ergebnis gekommen:

  • Die alternativen Schichtraster (3/3 und 4/4) werden mit einer max. monatlichen Arbeitszeit von 135 h B 1 angeboten, B 2 wird geprüft – ein entsprechendes Angebot wird durch den Arbeitgeber unterbreitet
  • Das Kontingent der alternativen Schichtraster für das Jahr 2021 beträgt 25 %
  • Für die alternativen Schichtraster beträgt das Basiskontingent für die Folgejahre 25 % und wird jährlich neu verhandelt
  • Eintritt der Stundenreduzierung in den alternativen Schichtraster mit Wegfall der Kurzarbeit
  • Bei Rückkehr aus dem alternativen Schichtraster in das Raster 4/2/4 Rückkehr in die alte Vertragslage
  • Einführung der gesetzlichen unbezahlten Pause für alle Koll. (B 1, B 2)
  • Erhalt des Jahres-Masterschichtplans mit Ausweisung Früh/Spät/ggf. Nacht (Altregelung)
  • Übernahme der Anmietung und Abwicklung der Parkplätze – Weiterbelastung an MA des Nettobetrages (Altregelung)
  • Weiterführung der OWE7-Dienste am BER:

B 1:      · 25 Plätze mit Vertragslage 160 h

            · 10 Plätze mit Vertragslage bis 140 h

Anpassung der Plätze bei überwiegender Antragsstellung auf TZ und Nichtausschöpfung der Plätze in VZ unter Beachtung des Gesamtstundenvolumens (25 x 160 + 10 x 140)

B 2:      · 5 Plätze mit Vertragslage bis 140 h

Härtefallregelung bleibt bestehen

Vorgenannte Werte sind Basiswerte und werden jährlich neu verhandelt

Planungsfenster für Vollzeit: 7:30 – 16:30 Uhr

Planungsfenster für Teilzeit: wird vom Arbeitgeber geprüft und ein entsprechendes Angebot unterbreitet

  • AZK: Verlegung des Abrechnungszeitraum auf 31.3. des Folgejahres – Höchstgrenze der Befüllung: 32 h / - 32 h; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss einer entsprechenden BV
  • Interessenausgleich/Sozialplan: die Parteien werden jeweils die Entwürfe bewerten; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss
  • Zeiterfassung: Mitteilung des Arbeitgebers, an welchen Standorten die Zeiterfassungsgeräte installiert werden; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss einer entsprechenden BV
  • alle bestehenden Fristen werden vorläufig ausgesetzt und neu beschrieben 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nichts unterzeichnet, der SBR wartet auf die entsprechenden Protokollnotizen.

In den kommenden Tagen werden sich die Betriebsparteien zusammensetzten um die Fristenangleichung zu besprechen. 

Änderungen zu bereits eingegangenen Anträgen und/oder Neuanträge könnt ihr selbstverständlich einreichen. Die Frist hierzu steht noch nicht fest, wir werden diese dann hier veröffentlichen.

Wir halten euch über den weiteren Werdegang hier auf dem Laufenden.



Donnerstag, 30. Juli 2020

heutiges Gespräch mit dem Arbeitgeber

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wir haben euch bereits informiert, dass am heutigen Tag ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattfindet. 
Wir möchten euch an dieser Stelle kurz informieren: 

Angebot des Arbeitgebers: 
- Reduzierung der Arbeitszeit in alternativen Schichtraster auf max. 130 h 
- Einführung der gesetzlichen Pause 
- Hinterlegung im Masterschichtplan von Dienst/Frei - feste Arbeitszeiten im Monatsplan 
- Beibehalten von Spiegeldiensten wie in der BV beschrieben 
- Beibehalten von Fahrgemeinschaften wie in der BV beschrieben 

Gegengebot des SBR: 
- Untergrenze der Studenreduzierung für alternative Schichtraster auf max. 140 h B 1; max. 150 h B 2 
- Laufzeitverlängerung der BV DP bis 31.12.2023 (erstmals kündbar) 
- Eintritt der Stundenreduzierung mit Wegfall der Kurzarbeit 
- bei Rückkehr in 4/2/4 alte Vertragslage 
- Begrenzung der zusätzlichen V-Dienste auf max. 6 pro Jahr für 3/3 und 4/4; max. 4 pro Jahr für 4/2/4 für alle Koll. 
- Erhöhung des Kontingenz 3/3 und 4/4 für 2021 auf 30 % B 1; 15 % B 2 
- Neufestlegung BV SD - "Muttidienste" für BER
- Beibehaltung des jetzigen Masterschichtplans mit Ausweisung Früh/Spät... 
- Beibehaltung der jetzigen Pausenregelung

Die Verhandlungen sind nicht abgeschlossen, der Arbeitgeber hat das Gegengebot des SBR "mitgenommen" und möchte dieses prüfen. 

Wir werden euch an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden halten. 

Gern könnt ihr uns jedoch Feedback geben. 


Montag, 27. Juli 2020

heutige MA-Versammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuerst möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für das Erscheinen und die Beiträge zu unserer Unterstützung auf den heutigen MA-Versammlungen des AG bedanken. Wir wissen, dass es viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die ebenfalls gern gekommen wären, jedoch auf Grund der heutigen Dienstplanung nicht möglich gewesen ist.

Wir möchten an dieser Stelle alle Kolleginnen und Kollegen informieren, die leider nicht an den Veranstaltungen teilnehmen konnten. Neben vielen anderen Themen ging es unter anderem um Folgendes:

Der Arbeitgeber möchte:

- die Schichtraster 3/3 und 4/4 nur noch in Teilzeit anbieten

- zurückkehren zur gesetzlichen unbezahlten Pause

- Beibehaltung des Masterschichtplans, jedoch nur noch mit der Hinterlegung Dienst/Frei

- Beibehaltung von Sonderdiensten, jedoch nur noch in begrenzter Anzahl


Der Betriebsrat wird sich zu ersten Gesprächen am 30.7. mit dem Arbeitgeber treffen.

Aus den heutigen Veranstaltungen haben wir bereits Feedback von euch erhalten.


Wir bitten an dieser Stelle alle Kolleginnen und Kollegen uns kurz per Mail/oder schriftlich im Büro euer Feedback zu obigen Punkten zu geben.
Dies ist wichtig, denn nur so können wir uns in eurem Interesse in den bevorstehenden Terminen positionieren.


Freitag, 24. Juli 2020

MA-Versammlung des AG


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben mit heutiger Mail den Ablauf der Veranstaltungen zur MA-Versammlung des Arbeitgebers übersandt bekommen:


9:00 - 12:00 Uhr Mitarbeiterversammlung SXF im ASC
Parallelübertragung in den Tegeler Seeterrassen

9:00 - 9:45 Uhr Präsentation der GF/BRL
9:45 - 10:30 Uhr Präsentation Groundstar
10:30 - 12:00 Uhr Fragen und Diskussion


14:00 - 17:00 Uhr Mitarbeiterversammlung TXL in den Tegeler Seeterrassen
Parallelübertragung im ASC

14:00 - 14:45 Uhr Präsentation der GF/BRL
14:45 - 15:30 Uhr Präsentation Groundstar
15:30 - 17:00 Uhr Fragen und Diskussion


Der Einlass wird 30 Min. vor Beginn der jeweiligen Veranstaltungen stattfinden. Auf Grund behördlicher Auflagen muss jeder von euch ein mit Lichtbild versehendes Dokument mit sich führen, bitte den Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen.


Bitte in die Anwesenheitslisten eintragen und unterschreiben!

Montag, 20. Juli 2020

Gerüchteküche


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

offensichtlich brodelt die Gerüchteküche....

An den derzeit umläufigen Gerüchten bezüglich unterschriebener Veränderungen zu etwaigen BV´en ist nichts Wahrheitsgemäßes.

Die im letzten Jahr unterzeichneten und in den jeweiligen Betriebsversammlungen vorgestellten BV´en (DP/Sonderdienste/UR) haben ohne Änderung weiterhin Bestand.


Der AG möchte gern in diese BV´en eingreifen und Veränderungen/Anpassungen vornehmen. Aus diesem Grunde, wie hier bereits informiert, forderte der Betriebsrat eine Mitarbeiterversammlung, in der der AG euch Koll. die Veränderungen/Anpassungen und deren Notwendigkeit erklären soll.

MA-Versammlungen des Arbeitgebers


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben durch den Arbeitgeber folgende Informationen zur MA-Versammlungen erhalten:

Die MA-Versammlungen findet am 27.7.2020 wie folgt statt:


SXF: 9:00 - 12:00 Uhr im ASC als Präsenz-Veranstaltung

TXL: 14:00 - 17:00 Uhr in den Tegeler Seeterrassen als Präsenz-Veranstaltung


in SXF wird in der Zeit von 14:00 - 17:00 Uhr die zweite Veranstaltung im ASC als Live-Stream, begleitet durch die Stationsleitung B 1 SXF, abgehalten

in TXL wird in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr die "zweite" Veranstaltung in den Tegeler Seeterrassen als Live-Stream, begleitet durch die Stationsleitung B 1 TXL, abgehalten


Die jeweiligen Veranstaltungen werden als Arbeitszeit vergütet.

Das Tragen der Gesichtsmaske zu den Veranstaltungen ist Pflicht.


(Tegeler Seeterrassen: Wilkestraße 1, 13507 Berlin)

Freitag, 17. Juli 2020

Betriebsversammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir bereits bekannt gegeben haben, sind wir in Planung unserer Betriebsversammlungen. Diese sollen Anfang September stattfinden. Wir haben dem Arbeitgeber Terminvorschläge übersandt und warten nun auf die Bestätigung.

Sobald uns diese vorliegt, werden wir die genauen Termine, Themen, Örtlichkeiten per Aushänge sowie hier im Blog veröffentlichen.

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen.

MA-Versammlung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Arbeitgeber teilte uns mit, dass er beabsichtigt bei einigen BV´en diverse Änderungen/Anpassungen vornehmen zu wollen. Aus diesem Grunde forderte der Betriebsrat eine Mitarbeiterversammlung stattfinden zu lassen, in der euch der Arbeitgeber seinen Änderungsbedarf und die Notwendigkeit erklären soll.

Hierfür teilte er uns als Termin den

27.7.2020

mit.

Eine zeitliche Abfolge, Thematiken sowie der Ort des Geschehens ist uns noch nicht bekannt.

Sobald uns dazu Einzelheiten vorliegen, werden wir euch diese hier bekanntgeben.

Bei Rückfragen wendet euch bitte direkt an den Arbeitgeber, da dies keine Veranstaltung des Betriebsrates ist.

Mittwoch, 8. Juli 2020

Ideenwerkstatt


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der erste Termin der Ideenwerkstatt hat vor einiger Zeit stattgefunden.

Wir möchten hier kurz darüber informieren:

Für jeden von euch, der Ideen einreichen möchte, steht folgende Seite zur Verfügung:

https://ideenwerkstatt.securitas.de/


Möchtet ihr Kontakt zu den Ideenwerkler aufnehmen, steht euch folgende Mail-Adresse zur Verfügung:

Ideenwerkstatt@securitas.de


Die Mitglieder der Ideenwerkstatt findet ihr auf der linken Seite in diesem Blog.

zukünftige Parkplatzsituation BER


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vorab möchten wir uns an dieser Stelle bei einer Schönefelder Kollegin für ihre Unterstützung bedanken. Die Kollegin hat zur zukünftigen Parkplatzsituation den Flughafenbetreiber eigeninitiativ angeschrieben. Gern möchten wir die Antwort des Vorsitzenden der Geschäftsführung des Flughafenbetreibers auszugsweise mit euch teilen:

"Der Vertragsabschluss über eine Dauerparkberechtigung erfolgt in diesem Falle direkt zwischen Ihnen und der APCOA Parking Deutschland GmbH.

Mit Bedauern nehmen wir an dieser Stelle zur Kenntnis, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ab Inbetriebnahme des BER keine Mitarbeiterparkberechtigungen mehr zur Verfügung stellt. Auf diese unternehmerische Entscheidung haben wir jedoch leider keinen Einfluss.

Die Gleichbehandlung unserer Vertragspartner ist uns sehr wichtig. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Konditionen für Mitarbeiterparkberechtigungen für alle am Flughafen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gleichen Maße gelten.

Die Kosten pro Parkberechtigung, welche auf dem jeweiligen Flughafenausweis hinterlegt wird, belaufen sich auf 92,50 EUR netto pro Monat (110,08 EUR brutto). Dies entspricht in etwa dem Preisniveau der VBB-Umweltkarte Berlin ABC.

Als alternatives Angebot können wir Ihnen an dieser Stelle unser neues Produkt der stundenbasierten Abrechnung anbieten. Der Preis hierfür liegt bei 0,75 EUR netto pro Stunde, bei einem monatlichen Mindestumsatz von 20,00 EUR netto.

Dieses Angebot gibt Ihnen die Möglichkeit, flexibler mit Ihrer Parkberechtigung am Flughafen BER zu agieren und insbesondere auch bei längeren Abwesenheiten direkten Einfluss auf Ihre Kosten für das Parken zu nehmen."

Montag, 8. Juni 2020

Informationen der SBV


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte prüft, ob und wann eure befristeten Teilzeitverträge nach Inklusionsvereinbarung auslaufen und stellt ggf. rechtzeitig bei der SBV einen Verlängerungsantrag.


Erinnerung Fristablauf


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle daran erinnern, dass am 30.6.2020 die Frist zur Beantragung der Fahrgemeinschaften für das Jahr 2021 abläuft.

Anträge sind bitte bei der Stationsleitung abzugeben.

Betriebsversammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der bisherigen und mit Sicherheit noch kommenden Lockerungen zur Corona-Pandemie werden wir in absehbarer Zeit die Planung der Betriebsversammlungen in Angriff nehmen.

Die genauen Termine und Örtlichkeiten werden wir euch rechtzeitig bekannt geben.

Ein großes Thema wird der Übergang BER sowie die dortige Struktur sein. Weitere Themen werden ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben.


Dienstag, 2. Juni 2020

RUB B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch im Juni wurden durch den Auftraggeber Stunden für Weiterbildung in Form von e-Learning im RUB zur Verfügung gestellt.

Dabei gilt:

für je 10 h RUB muss ein Modul absolviert werden

Beispiel:

3.6. Verplanung von 6 h RUB
7.6. Verplanung von 8 h RUB

insgesamt eine RUB-Verplanung von 14 h

Es muss somit 1 Modul nachgewiesen werden, die Vergütung erfolgt für 14 h.

Solltet ihr diesbezüglich Fragen haben, wendet euch bitte an die Betriebsräte vor Ort.

Donnerstag, 21. Mai 2020

Flughafenhandbuch


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an uns wurde herangetragen, dass das im ESS eingestellte Flughafenhandbuch für einige Koll. für die erfolgreiche Absolvierung des e-Learning nicht zu öffnen ist.

Gern können wir euch dieses auf Anfrage per Mail als PDF zur Verfügung stellen.


Samstag, 16. Mai 2020

Anspruch auf Kurzarbeitergeld


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund häufiger Anfragen zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld möchten wir euch an dieser Stelle mitteilen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld nur besteht, wenn die Verplanung (tatsächlich geleistete Stunden/RUB/UR/Auszahlung aus AZK) 90 % des Arbeitsvertragsvolumens unterschreitet.

Beispiel:
160 h Vertrag < 144 h Verplanung
140 h Vertrag < 126 h Verplanung
120 h Vertrag < 108 h Verplanung

Verplanung von zuschlagspflichtigen Tagen B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der extrem reduzierten Abforderungen der BPol an zuschlagspflichtigen Tagen ist es planerisch eine Herausforderung alle Kolleginnen und Kollegen möglichst gleichmäßig zu bedienen.

Bei der Dienstplanprüfung ist es nun unsere Aufgabe zu überwachen, dass zumindest in den Monaten April/Mai/Juni und ff. an zuschlagspflichtigen Tagen die Verplanung in Geldwert gleichmäßig verteilt wird. So kann es durchaus vorkommen, dass die Verplanung bei einem Einzelnen am Feiertag nicht stattfindet oder gering ausfällt, jedoch dies kompensiert werden soll durch eine häufigere Sonntagsverplanung. Zu berücksichtigen ist hierbei auch noch die proportionale Verplanung der abgerufenen Stunden zu der individuellen Vertragslage sowie des Schichtrasters.

Montag, 11. Mai 2020

ORAT-Webinar B 2


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch über den Ablauf der ORAT-Webinare im B 2 informieren:

Die ORAT-Webinare sollen grundsätzlich von zu Hause online durchgeführt werden. Sofern dies euch beispielsweise durch fehlende Hard- und/oder Software nicht möglich ist, ist für die Webinare eine Teilnahme im ATC möglich.

- für das ORAT-Webinar werdet ihr mit dem Dienstbezeichner ORAT (im ESS ersichtlich) verplant
- die Webinare werden zur Zeit Mittwochs in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr geplant (Anwesenheitspflicht)
- die Vergütung richtet sich nach der ganz normalen Entlohnung gemäß MTV

Sonntag, 10. Mai 2020

Erinnerung Fristablauf


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch an die bestehenden Fristen und deren Ablauf erinnern:

- alternative Schichtraster (3/3 - 4/4) - bis 31.5. zu beantragen - Bescheid erfolgt spätestens mit Beginn UR-Planung
- Sonderdienste (nur Früh/nur Spät - "Muttidienste" - ohne Nacht - ohne Wochenende) - bis 1.6. zu beantragen - Bescheid erfolgt spätestens mit Beginn UR-Planung
- Fahrgemeinschaften - bis 30.6. zu beantragen


Vorab: die UR-Planung beginnt am 15.8. und endet am 10.9.

e-Learning/ORAT-Webinare


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund vermehrter Anfragen, haben wir das Thema e-Learning/ORAT-Webinare beim Arbeitgeber hinterfragt und folgende Antworten bekommen:

- Die ORAT-Webinare (B 1 & B 2) und die Zusatzschulungen der BPol (e-Learning - B 1) sollen grundsätzlich von zu Hause online durchgeführt werden. Sofern dies euch beispielsweise durch fehlende Hard- und/oder Software nicht möglich ist, ist für die Webinare eine Teilnahme im ATC möglich, für die BPol-Schulung wird ein entsprechender Ausdruck in der Station bereitgestellt.

- Für die BPol-Schulung im B 1 gilt zudem, dass das Erfüllen der Lernzielkontrolle Voraussetzung für die Vergütung von RUB ist. Die Zertifikate sind bei der Stationsleitung als Nachweis einzureichen. Für die Bestellung der BPol-Stunden sowie die Genehmigung der RUB ist das e-Learning Voraussetzung. Die Lernzielkontrolle muss online in ILIAS absolviert werden.


Die Frage der Organisation der ORAT-Webinare im B 2 steht noch offen, sobald wir hier eine Rückmeldung haben, informieren wir euch.

Donnerstag, 30. April 2020

BV-Abschluss Kurzarbeit CGN


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der massiven Nachfragen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit in Köln hat die Anfrage unsererseits beim Arbeitgeber folgende Antwort durch die Arbeitsdirektorin ergeben:


"Seit gestern wird uns dort im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zum Thema Kurzarbeit in einem neuen Artikel vorgeworfen: „… Dabei kämpfte Securitas mit schmutzigen Mitteln. Erst sollte der Betriebsrat mit der Ankündigung von betriebsbedingten Kündigungen unter Druck gesetzt werden, dann versuchte Securitas durch komplizierte Formulierungen bereits gemachte Zusagen wieder zu kippen.“ Soweit wir wissen, findet der Artikel aktuell rege Verbreitung und ggf. wenden sich Kolleginnen und Kollegen mit Rückfragen an die örtlichen Betriebsräte.

Gegen die Vorwürfe auf wasi-nrw.de verwehren wir uns. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass Securitas keine Betriebsvereinbarung Kurzarbeit für April am Standort Flughafen Köln abschließen wird. Die Geschäftsleitung wird auf den Betriebsrat wegen Verhandlungen über das Thema Kurzarbeit zugehen."

Freitag, 17. April 2020

Wochendienstplanprüfung B 1 SXF


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der ungerechten Verteilung der zu verplanenden Dienste, konnte die Dienstplanprüfung für die Woche 21.4. - 27.4. nicht abgeschlossen und freigegeben werden.

Am 18.4.2020 wird die Wochendienstplanprüfung weitergeführt. Somit stehen euch die Pläne erst am morgigen Tag zur Verfügung. Unser Ziel ist es eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Dienste individuell auf die jeweiligen Vertragslage zu erreichen.

Wir hoffen damit in eurem Interesse zu handeln, auch wenn dies bedeutet, dass euch der Wochenplan erst mit einem Tag Verspätung zur Verfügung steht.


Freitag, 10. April 2020

Frohe Ostern - Happy Easter - عيد فصح سعيد - Христос Воскрес - честита Великден - feliz pascua - mutlu paskalyalar - wesołych świąt - buona pasqua - ευτυχισμένο Πάσχα - joyeuses pâques







Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein schönes Osterfest.

Umgang mit Nebenjobs


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da es für viele Kollegen/innen leider notwendig ist in der jetzigen Krise eine Nebentätigkeit aufzunehmen, möchten wir euch darauf hinweisen, dass es unbedingt erforderlich ist die Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anzumelden und sich diese auch genehmigen zu lassen.

Benötigt ihr dazu Unterstützung, kontaktiert uns bitte.

gerechte Verteilung der RUB


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir konnten erreichen, dass uns täglich die Verteilung der RUB-Dienste übermittelt wird. Diese prüfen wir für den Früh- aber auch für den Spätdienst. Sollte uns bei der Prüfung auffallen, dass ein/e Koll. beispielsweise schon 7 RUB-Dienste erhalten hat, wobei ein/e andere/r Kollege/in nur mit 1 RUB-Dienst verplant wurde, lassen wir das ändern. Wir sind bestrebt, dass die RUB-Verplanung gerecht über alle Koll. verteilt wird.


Parkplatzerhöhung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wegen der Parkplatzerhöhung haben wir mehrfach versucht mit dem Parkplatzbetreiber ins Gespräch zu kommen, um eventuell gerade in der jetzigen Situation eine andere Möglichkeit zu finden.

Allerdings liefen diese Bemühungen gegen 0: Man spricht nicht mit uns.

Es tut uns leid, euch keine alternativen Möglichkeiten anbieten zu können.


Verplanung AZK-Guthaben


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit gestrigem Newsletter informierte der Arbeitgeber über den Abbau von AZK-Guthaben.

Solltet ihr den Newsletter nicht bekommen haben, wendet euch bitte an den Arbeitgeber.


Donnerstag, 9. April 2020

AZK-Befüllung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von euch haben uns bereits telefonisch oder per Mail kontaktiert, um uns die Problematik mit der AZK-Befüllung zu schildern.

Wir sind bereits seit 2 Tagen mit dem Arbeitgeber diesbezüglich im Gespräch. Sobald ein Resultat vorliegt, werden wir euch informieren.

Donnerstag, 2. April 2020

AZK-Ansicht im ESS


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Zeit kommt es zur Verwirrung bei der Anzeige des AZK-Standes im ESS.

Die AZK-Stände wurden zum 31.3.2020 eingefroren. Es findet im Monat April nur noch eine Bewegung auf den Positiv-Salden statt, das heißt, wer ein Plus im AZK hat, wird im April mit Freizeitausgleich bis AZK-Stand 0 verplant. Minuskonten bleiben mit dem Wert 31.3.2020 stehen. Zur Zeit werden euch Bewertung aus dem Monat April schon mit angezeigt. Dies entspricht jedoch nicht der Realität.

Die Anzeige des AZK-Standes könnt ihr eurer kommenden Abrechnung entnehmen. Die Anzeige der AZK-Stände werden jetzt erstmal vorübergehend (bis zur Abrechnung) aus dem ESS genommen.

Solltet ihr Fragen dazu haben, meldet euch bitte bei uns.



Nachrichten



- Das deutschlandweite Kontaktverbot wurde erweitert bis zum

16.4.2020

WICHTIG:
Bitte bei Verlassen der Wohnung/des Hauses immer den Ausweis oder ein anderes mit Lichtbild versehenes Dokument, aus dem die Anschrift ersichtlich ist, mit sich führen!!!

Dienstag, 31. März 2020

betriebliche Altersvorsorge während der Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer seinen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge während der Kurzarbeitszeit ruhend stellen möchte, wendet sich bitte mit dem entsprechenden formlosen Antrag an die HR (Adresse könnt ihr bei uns abfragen). Es wird dann alles weitere veranlasst.


Info


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an folgende Themen sind wir momentan zur Klärung dran:

- Umgang mit der Parkplatzerhöhung (die Erhöhung wurde um einen Monat nach hinten verschoben, die eigentliche Erhöhung sollte ja zum 1.4.2020 stattfinden, nun zum 1.5.2020)

- gerechte Verteilung der RUB

- Umgang mit Nebenjobs

- Verplanung der Arbeitstage in voller Länge - keine halben Tage

Sobald wir mit dem Arbeitgeber ein Ergebnis erzielt haben, werden wir euch selbstverständlich hier informieren.


Passt auf euch auf.


Nachrichten


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle wieder ein kleines Update:

- EasyJet stellt den Flugverkehr gänzlich ein

- TXL wird vorerst nicht vorübergehend geschlossen

- die EU setzt die SLOT-Regelungen aus (was das für uns konkret bedeutet, können wir noch nicht sagen)

- Lufthansa meldet für 27.000 ihrer MA Kurzarbeit an

Montag, 30. März 2020

Ausweisstelle TXL/SXF


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ausweisstellen haben ab sofort wie folgt geöffnet:

Mo. - Fr. in der Zeit von jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Sonntag, 29. März 2020

Mail-Erreichbarkeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist aufgefallen, dass uns Mails vom Anbieter "web.de" nicht oder in einem unleserlichen Format erreichen, da der Anbieter "web.de" nicht den Sicherheitsvorschriften der Securitas entspricht.

Wir möchten euch deshalb darum bitten für Mails, die ihr uns zuschickt möglichst einen anderen Anbieter, wie z. B. "Gmail", "Hotmail", "AOL" oder Andere zu nutzen, sodass es uns weiterhin möglich ist eure Anfragen zu bearbeiten.



Donnerstag, 26. März 2020

Sprechzimmerbesetzung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen in unseren Reihen kann die Sprechzimmerbesetzung in der kommenden Woche nicht wie gewohnt sichergestellt werden. Wir sind sehr bemüht euch jeden Tag wenigstens telefonisch zur Verfügung zu stehen. Ihr könnt uns in der kommenden Woche auf jeden Fall unter der Telefonnummer

030/41013706

in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr erreichen.


Selbstverständlich sind auch wir als Betriebsräte von der Kurzarbeit betroffen. Da diese Situation für uns alle neu ist, müssen wir uns ebenfalls neu organisieren. Aus diesem Grund müssen wir auch die Sprechzeiten verändern. Diese werden wir euch über nebenstehendes Fenster (links) jeweils zum Wochenende für die Folgewoche bekanntgeben.


Passt auf euch auf und bleibt gesund.


Zusendung der BV


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der hohen Nachfrage zur Übersendung der BV Kurzarbeit, kann es zu Verzögerungen kommen. Auf jeden Fall erhält jeder, der uns angefragt hat, die BV auch übersandt.

Wir danken für euer Verständnis.


Eure Fragen:

Warum bitten wir um Übersendung eurer Personalnummer sowie die Angabe des Bereichs in dem ihr tätig seid?

Die Personalnummer ist für uns nur interessant, da einige von euch phantastische Phantasienamen als Mail-Adresse haben und wir eine Möglichkeit brauchen um zu überprüfen, dass derjenige welcher auch wirklich ein Kollege von uns ist.

Die Angabe des Bereichs dient dazu uns die Arbeit zu erleichtern, welche BV wir versenden müssen.

Wir hoffen hiermit etwaige Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben.

Rufbereitschaft B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben nach telefonischer Rücksprache mit dem Arbeitgeber Neuigkeiten in Bezug auf Rufbereitschaft:

Wir hoffen euch an dieser Stelle einige Fragen beantworten zu können:

- Soweit ihr es möchtet, werdet ihr an euren normalen Arbeitstagen zu Hause belassen. Die Bezahlung erfolgt so, als wenn ihr auf dem Flughafen euren Dienst verrichten würdet.
Also: ihr bekommt auch eure Zuschläge.

- Die zeitliche Lage eurer Arbeitszeit wird wie gehabt im Wochendienstplan festgelegt. Gemäß BV Dienstplanung wird euch der Ort der Tätigkeit am Vortag mittels ESS bekannt gegeben (zu Hause
oder Terminal).

- Ein Abruf im Laufe des Bereitschaftstages kann telefonisch durch die Einsatzleitung in der geplanten Dienstzeit erfolgen. Ein Abruf an euren freien Tagen oder außerhalb der geplanten
Dienstzeit ist nicht möglich.


BV Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch kurz über die Betriebsvereinbarungen Kurzarbeit informieren:

Für den Bereich 1 gilt:

• Kurzarbeit ab 1.4.2020 in Höhe von 70/100.
• Die Stundenwertstellung sowie die Wertstellung der Zuschläge für die Urlaubsberechnung wird per 31.3.2020 eingefroren.
• Die Jahressonderzahlung im Mai erfolgt auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit, die Jahressonderzahlung im November erfolgt auf Basis der reduzierten
monatlichen Arbeitszeit.
• Die alternativen Schichtraster bleiben für das Jahr 2021 bestehen, allerdings nur in der Höhe des Jahres 2020 (25 %). Die Antragsfristen bleiben unberührt.
• Die negativen Arbeitszeitkonten werden mit Stand 31.3.2020 eingefroren und treten mit Beendigung der Kurzarbeit in Kraft, mit sofortiger Wirkung findet die BV AZK keine Anwendung
(Anwendung des MTV). Positive Arbeitszeitkonten werden durch Freizeitausgleich abgebaut.
• Sollte ein Flughafen schließen, so ist die dortige Belegschaft von Kurzarbeit in Höhe von 100/100 betroffen.
• Während der Laufzeit sind Neueinstellungen, betriebsbedingte Kündigungen sowie temporäre Versetzungen ausgeschlossen.
• Die Dienstplanung erfolgt wie gehabt über die Wochendienstplanung.
• Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Agentur.
• Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wirkt § 4 (3) EntgFG.

Für den Bereich 2 gilt:

• Kurzarbeit ab 1.4.2020 in Höhe von 80/100.
• Die Stundenwertstellung sowie die Wertstellung der Zuschläge für die Urlaubsberechnung wird per 31.3.2020 eingefroren.
• Die Jahressonderzahlung im Mai erfolgt auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit, die Jahressonderzahlung im November erfolgt auf Basis der reduzierten
monatlichen Arbeitszeit.
• Die alternativen Schichtraster bleiben für das Jahr 2021 bestehen, allerdings nur in der Höhe des Jahres 2020 (10 %). Die Antragsfristen bleiben unberührt.
• Die negativen Arbeitszeitkonten werden mit Stand 31.3.2020 eingefroren und treten mit Beendigung der Kurzarbeit in Kraft, mit sofortiger Wirkung findet die BV AZK keine Anwendung
(Anwendung des MTV). Positive Arbeitszeitkonten werden durch Freizeitausgleich abgebaut.
• Sollte ein Flughafen schließen, so ist die dortige Belegschaft von Kurzarbeit in Höhe von 100/100 betroffen.
• Während der Laufzeit sind Neueinstellungen, betriebsbedingte Kündigungen sowie temporäre Versetzungen ausgeschlossen.
• Die Dienstplanung erfolgt wie gehabt über die Wochendienstplanung.
• Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Agentur.
• Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wirkt § 4 (3) EntgFG.

Diese BV könnt ihr über den Arbeitgeber sowie über uns abfragen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir auf dieser Seite die BV nicht vollständig einstellen werden.

Ihr könnt uns gern eine E-Mail (Mail-Adressen nebenstehend) mit der Angabe eurer Personalnummer sowie den Bereich, in dem ihr tätig seid, senden, sodass wir euch auch auf elektronischem Weg die jeweilige für euch geltende BV übersenden können.

Eure Mail-Adressen werden wir dann in unseren internen Verteiler aufnehmen, sofern ihr diesem nicht ausdrücklich widersprecht, sodass wir die Möglichkeit haben, euch noch schneller und besser mit Neuigkeiten versorgen zu können. Die Aufnahme in unserem Verteiler dient für uns ausschließlich dazu, euch aktuelle Informationen weitergeben zu können, die Mailadressen werden nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Verwendung eurer Mail-Adressen endet mit der Amtsperiode dieses Betriebsrats bzw. sofort mit eurem Widerruf zur Nutzung.



Informationen zu Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle über das Thema Kurzarbeit informieren:

Vorangeschickt ein paar allgemeine Informationen:

Wir als Betriebsrat waren gezwungen auf Grund der derzeitigen Situation mit dem Arbeitgeber in Folge der stetig steigenden Reduzierungen des Auftragsvolumens durch die Auftraggeber über mögliche Maßnahmen zu verhandeln, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Nach Abwägung aller Möglichkeiten hat sich der Betriebsrat dazu entschieden der Kurzarbeit zuzustimmen.

Dazu wurden für den Bereich 1 als auch für den Bereich 2 entsprechend jeweils eine BV erarbeitet und verabschiedet. Bitte beachtet, dass der Betriebsrat in seiner Gesamtheit eine Betriebsvereinbarung erarbeitet/berät/überarbeitet und verabschiedet, nicht einzelne Personen.

Diese BV könnt ihr über den Arbeitgeber sowie über uns abfragen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir auf dieser Seite die BV nicht einstellen werden.
Ihr könnt uns gern eine E-Mail (Mail-Adressen nebenstehend) mit der Angabe eurer Personalnummer sowie den Bereich, in dem ihr tätig seid, senden, sodass wir euch auch auf elektronischem Weg die jeweilige für euch geltende BV übersenden können.

Eure Mail-Adressen werden wir dann in unseren internen Verteiler aufnehmen, sofern ihr diesem nicht ausdrücklich widersprecht, sodass wir die Möglichkeit haben, euch noch schneller und besser mit Neuigkeiten versorgen zu können. Die Aufnahme in unserem Verteiler dient für uns ausschließlich dazu, euch aktuelle Informationen weitergeben zu können, die Mailadressen werden nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Verwendung eurer Mail-Adressen endet mit der Amtsperiode dieses Betriebsrats bzw. sofort mit eurem Widerruf zur Nutzung.

Nun zum eigentlichen Thema Kurzarbeit:

WAS BEDEUTET KURZARBEIT?

Kurzarbeit heißt, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren können, weil die Auftragslage zurückgegangen ist. Die Kurzarbeit ist also eine Art “Teilarbeitslosigkeit”, die aber den Vorteil hat, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und dem Arbeitgeber eine flexible Handhabung ermöglicht wird. Bei steigender Kundenabforderung kann die Arbeit schnell und unbürokratisch wieder aufgenommen werden.

WER BEANTRAGT KURZARBEIT?

Kurzarbeitergeld beantragt der Arbeitgeber. Ihr müsst gar nichts tun.

WAS BEDEUTET KURZARBEITERGELD FÜR DAS GEHALT?

Wer als Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt wird, hat einen Verdienstausfall. Denn für die nicht geleisteten Arbeitsstunden erhält er auch keinen Lohn, was wiederum den Arbeitgeber finanziell entlastet. Damit der Verlust beim Arbeitnehmer nicht zu groß ausfällt, gleicht die Bundesagentur für Arbeit mit 60 % (67 % mit Kindern) des entgangenen Nettoverdienstes wieder aus.

https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind im Sozialgesetzbuch III genau geregelt. Kurzarbeit kann der Arbeitgeber demnach anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. Das bedeutet, dass zunächst auch Zeitguthaben aus AZK oder Urlaub abgebaut werden müssen.

DARF WÄHREND DER KURZARBEIT EINE NEBENTÄTIGKEIT ANGENOMMEN WERDEN?

Beschäftigte, die schon vor Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben, können diese fortführen. Maßgeblich ist der erste Abrechnungsmonat des Kurzarbeitergeldes. Das daraus erzielte Einkommen wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Anders ist es allerdings, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen oder die bestehende Nebenbeschäftigung erweitert wird. In diesem Fall wird das erzielte Einkommen auf das gezahlte Kurzarbeitergeld vollständig angerechnet. Das Kurzarbeitergeld verringert sich entsprechend.
Ausnahme hiervon sind gemäß § 421 c SGB III systemrelevante Branchen und Berufe wie z. B. Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorger, der Transport- und Personenverkehr aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen. Besondere Bedeutung haben zudem das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Land- und Ernährungswirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Hier können Nebentätigkeiten ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld aufgenommen werden.

WAS SOLLTE JETZT JEDER VON EUCH UNBEDINGT TUN:

Ihr müsst dringend, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, alle noch offene Resturlaube im ESS bis zum 31.3.2020 verplanen!

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABT IHR DEN EINKOMMENSVERLUST MÖGLICHERWEISE ABZUMILDERN?

Ihr könnt beispielsweise Anträge auf Wohngeld oder aufstockende Grundsicherung beim zuständigen Amt stellen.
Alleinerziehende Elternteile unter Umständen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.