Freitag, 7. August 2020

Verhandlungen zur Anpassungen BV´en


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle über die Gespräche mit der Geschäftsführung zu Anpassungen 
von BV´en informieren

Vorausschicken möchten wir, dass - wäre der SBR nicht auf Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingegangen - der Arbeitgeber bereits die außerordentliche Kündigung der BV´en in der Tasche hatte. Eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Anwendung der dann in Nachwirkung befindlichen 
BV´en wäre die Folge gewesen. In Folge dessen käme es anschließend zu einem Einigungsstellenverfahren, dessen Ausgang und Länge ungewiss wäre. 


Chronologie:

1. 19.6.2020 kam der Arbeitgeber auf den Betriebsrat zu mit der Bitte um Anpassungen von BV´en. Zu diesem Zeitpunkt forderte der Arbeitgeber die Abschaffung der alternativen Schichtraster (3/3, 4/4), keine Sonderdienste am BER, keine Ausweisung von Früh/Spät/Nacht im JahresMasterSchichtplan, keine Parkplatzabwicklung durch den Arbeitgeber sowie Abschaffung der bezahlten Arbeitsunterbrechungen. Der SBR forderte den Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt auf eine MA-Versammlung einzuberufen und seine Wünsche persönlich an die Koll. zu kommunizieren.

2. Am 27.7.2020 führte der Arbeitgeber dann die MA-Versammlung durch. Hier kommunizierte der Arbeitgeber, dass die Schichtraster nur noch in Teilzeit angeboten werden sollen und zwar mit 120 h. Weiterhin hielt er daran fest, dass der JahresMasterSchichtplan keine Schichtzuordnung mehr enthalten soll und Sonderdienste nur in einer begrenzten Anzahl vergeben werden sollen. Die Parkplatzabwicklung sollte nicht über den Arbeitgeber erfolgen und die bezahlte Arbeitszeitunterbrechung soll abgeschafft werden und durch die nichtbezahlte gesetzliche Pause ersetzt werden.

3. Am 27.7.2020 baten wir euch um Feedback. An dieser Stelle an ganz großes Dankeschön an euch für die Unterstützung. Das von euch gegebene Feedback haben wir in unsere Forderungen und Verhandlungen einfließen lassen.

4. Am 30.7.2020 fand ein weiterer Termin mit dem Arbeitgeber statt. aus diesem Termin haben wir bereits informiert. Hier kurz nochmals der Überblick der gegenseitigen Forderungen:

Angebot des Arbeitgebers: 
- Reduzierung der Arbeitszeit in alternativen Schichtraster auf max. 130 h 
- Einführung der gesetzlichen Pause 
- Hinterlegung im Masterschichtplan von Dienst/Frei - feste Arbeitszeiten im Monatsplan 
- Beibehalten von Spiegeldiensten wie in der BV beschrieben 
- Beibehalten von Fahrgemeinschaften wie in der BV beschrieben 

Gegengebot des SBR: 
- Untergrenze der Studenreduzierung für alternative Schichtraster auf max. 140 h B 1; max. 
  150 h B 2 
- Laufzeitverlängerung der BV DP bis 31.12.2023 (erstmals kündbar) 
- Eintritt der Stundenreduzierung mit Wegfall der Kurzarbeit 
- bei Rückkehr in 4/2/4 alte Vertragslage 
- Begrenzung der zusätzlichen V-Dienste auf max. 6 pro Jahr für 3/3 und 4/4; max. 
  4 pro Jahr für 4/2/4 für alle Koll. 
- Erhöhung des Kontingenz 3/3 und 4/4 für 2021 auf 30 % B 1; 15 % B 2 
- Neufestlegung BV SD - "Muttidienste" für BER
- Beibehaltung des jetzigen Masterschichtplans mit Ausweisung Früh/Spät... 
- Beibehaltung der jetzigen Pausenregelung


5. Am 5.8.2020 fand ein weiterer Termin mit dem Arbeitgeber statt.
    Zu diesem Termin unterbreitete uns der Arbeitgeber folgendes Verhandlungsangebot:

- Einführung unbezahlter gesetzlicher Pause
- Verlegung AZK-Abrechnungszeitpunkt auf 31.3. eines jeden Jahres mit der Befüllung 
  50 h/- 50 h
- Unterzeichnung eines Interessenausgleichs Übergang BER sowie BV Zeiterfassung
- 180 Minuten maximaler Versatz in den Frühdienstanfangszeiten
- Dienstzeitänderungen nur durch den SBR mitzubestimmen, wenn mehr als 120 Minuten    
  verändert
- Festlegung der Arbeitstage und dienstfreien Tagen im JahresMasterSchichtplan 
  (ohne früh/spät)
- 25 % Plätze in 3/3-4/4 in Teilzeit mit max. 130 h
- Erhöhung der Plätze in alternativen Schichtraster für die Folgejahre bemessen an einer 
  LfZ-Quote
- Option 1: Teamspezifisches Bonussystem bemessen an LfZ-Quote
- Option 2: Parkplatzabwicklung durch den Arbeitgeber
- oWE7-Dienste am BER mit max. 140 h in Abhängigkeit der Regelarbeitszeit 3/3-4/4

Diese Forderungen waren für den SBR nicht akzeptabel. Nach langen zähen Gesprächen/Verhandlungen sind die Parteien zu folgendem Ergebnis gekommen:

  • Die alternativen Schichtraster (3/3 und 4/4) werden mit einer max. monatlichen Arbeitszeit von 135 h B 1 angeboten, B 2 wird geprüft – ein entsprechendes Angebot wird durch den Arbeitgeber unterbreitet
  • Das Kontingent der alternativen Schichtraster für das Jahr 2021 beträgt 25 %
  • Für die alternativen Schichtraster beträgt das Basiskontingent für die Folgejahre 25 % und wird jährlich neu verhandelt
  • Eintritt der Stundenreduzierung in den alternativen Schichtraster mit Wegfall der Kurzarbeit
  • Bei Rückkehr aus dem alternativen Schichtraster in das Raster 4/2/4 Rückkehr in die alte Vertragslage
  • Einführung der gesetzlichen unbezahlten Pause für alle Koll. (B 1, B 2)
  • Erhalt des Jahres-Masterschichtplans mit Ausweisung Früh/Spät/ggf. Nacht (Altregelung)
  • Übernahme der Anmietung und Abwicklung der Parkplätze – Weiterbelastung an MA des Nettobetrages (Altregelung)
  • Weiterführung der OWE7-Dienste am BER:

B 1:      · 25 Plätze mit Vertragslage 160 h

            · 10 Plätze mit Vertragslage bis 140 h

Anpassung der Plätze bei überwiegender Antragsstellung auf TZ und Nichtausschöpfung der Plätze in VZ unter Beachtung des Gesamtstundenvolumens (25 x 160 + 10 x 140)

B 2:      · 5 Plätze mit Vertragslage bis 140 h

Härtefallregelung bleibt bestehen

Vorgenannte Werte sind Basiswerte und werden jährlich neu verhandelt

Planungsfenster für Vollzeit: 7:30 – 16:30 Uhr

Planungsfenster für Teilzeit: wird vom Arbeitgeber geprüft und ein entsprechendes Angebot unterbreitet

  • AZK: Verlegung des Abrechnungszeitraum auf 31.3. des Folgejahres – Höchstgrenze der Befüllung: 32 h / - 32 h; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss einer entsprechenden BV
  • Interessenausgleich/Sozialplan: die Parteien werden jeweils die Entwürfe bewerten; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss
  • Zeiterfassung: Mitteilung des Arbeitgebers, an welchen Standorten die Zeiterfassungsgeräte installiert werden; hierzu erfolgt eine gesonderte Verhandlung zum Abschluss einer entsprechenden BV
  • alle bestehenden Fristen werden vorläufig ausgesetzt und neu beschrieben 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nichts unterzeichnet, der SBR wartet auf die entsprechenden Protokollnotizen.

In den kommenden Tagen werden sich die Betriebsparteien zusammensetzten um die Fristenangleichung zu besprechen. 

Änderungen zu bereits eingegangenen Anträgen und/oder Neuanträge könnt ihr selbstverständlich einreichen. Die Frist hierzu steht noch nicht fest, wir werden diese dann hier veröffentlichen.

Wir halten euch über den weiteren Werdegang hier auf dem Laufenden.



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