Montag, 31. August 2020

Fahrgemeinschaften


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass und auf Grund vermehrter Nachfragen:

Die Verfahrensweise zur Beantragung/Bearbeitung/Bewilligung von Fahrgemeinschaften wurde nicht verändert und bleibt wie in der BV beschrieben stehen:

"- Zwei Beschäftigte desselben Bereichs mit gleicher Regelarbeitszeit können beantragen, als Fahrgemeinschaft geplant zu werden...
- der Antrag ist bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres für das kommende Jahr einzureichen..."



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