Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass und auf Grund vermehrter Nachfragen:
Die Verfahrensweise zur Beantragung/Bearbeitung/Bewilligung von Fahrgemeinschaften wurde nicht verändert und bleibt wie in der BV beschrieben stehen:
"- Zwei Beschäftigte desselben Bereichs mit gleicher Regelarbeitszeit können beantragen, als Fahrgemeinschaft geplant zu werden...
- der Antrag ist bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres für das kommende Jahr einzureichen..."
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