Samstag, 16. Mai 2020

Verplanung von zuschlagspflichtigen Tagen B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der extrem reduzierten Abforderungen der BPol an zuschlagspflichtigen Tagen ist es planerisch eine Herausforderung alle Kolleginnen und Kollegen möglichst gleichmäßig zu bedienen.

Bei der Dienstplanprüfung ist es nun unsere Aufgabe zu überwachen, dass zumindest in den Monaten April/Mai/Juni und ff. an zuschlagspflichtigen Tagen die Verplanung in Geldwert gleichmäßig verteilt wird. So kann es durchaus vorkommen, dass die Verplanung bei einem Einzelnen am Feiertag nicht stattfindet oder gering ausfällt, jedoch dies kompensiert werden soll durch eine häufigere Sonntagsverplanung. Zu berücksichtigen ist hierbei auch noch die proportionale Verplanung der abgerufenen Stunden zu der individuellen Vertragslage sowie des Schichtrasters.

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