Donnerstag, 26. März 2020

Rufbereitschaft B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben nach telefonischer Rücksprache mit dem Arbeitgeber Neuigkeiten in Bezug auf Rufbereitschaft:

Wir hoffen euch an dieser Stelle einige Fragen beantworten zu können:

- Soweit ihr es möchtet, werdet ihr an euren normalen Arbeitstagen zu Hause belassen. Die Bezahlung erfolgt so, als wenn ihr auf dem Flughafen euren Dienst verrichten würdet.
Also: ihr bekommt auch eure Zuschläge.

- Die zeitliche Lage eurer Arbeitszeit wird wie gehabt im Wochendienstplan festgelegt. Gemäß BV Dienstplanung wird euch der Ort der Tätigkeit am Vortag mittels ESS bekannt gegeben (zu Hause
oder Terminal).

- Ein Abruf im Laufe des Bereitschaftstages kann telefonisch durch die Einsatzleitung in der geplanten Dienstzeit erfolgen. Ein Abruf an euren freien Tagen oder außerhalb der geplanten
Dienstzeit ist nicht möglich.


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