Donnerstag, 26. März 2020
Rufbereitschaft B 1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben nach telefonischer Rücksprache mit dem Arbeitgeber Neuigkeiten in Bezug auf Rufbereitschaft:
Wir hoffen euch an dieser Stelle einige Fragen beantworten zu können:
- Soweit ihr es möchtet, werdet ihr an euren normalen Arbeitstagen zu Hause belassen. Die Bezahlung erfolgt so, als wenn ihr auf dem Flughafen euren Dienst verrichten würdet.
Also: ihr bekommt auch eure Zuschläge.
- Die zeitliche Lage eurer Arbeitszeit wird wie gehabt im Wochendienstplan festgelegt. Gemäß BV Dienstplanung wird euch der Ort der Tätigkeit am Vortag mittels ESS bekannt gegeben (zu Hause
oder Terminal).
- Ein Abruf im Laufe des Bereitschaftstages kann telefonisch durch die Einsatzleitung in der geplanten Dienstzeit erfolgen. Ein Abruf an euren freien Tagen oder außerhalb der geplanten
Dienstzeit ist nicht möglich.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.