Montag, 31. August 2020

notwendige Nachweiserbringung für Sonderdienste


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der SBR hat soeben die Information erhalten, dass bereits eingereichte notwendige Nachweise gemäß BV für oWE7-Dienste, oN-Dienste sowie oWE-Dienste bei der Neubeantragung über das Online-Portal ihre Gültigkeit behalten und nicht erneut eingereicht werden müssen.

Erstbeantragungen müssen die entsprechenden Nachweise in der Station einreichen.


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