Mittwoch, 26. Dezember 2018
Pausenregelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1.1.2019 ist es nun doch soweit.
Der Arbeitgeber wird in allen Bereichen und Stationen eine Regelung zur Arbeitsunterbrechung einführen. Wir wissen genau, daß dieses Vorhaben nicht überall auf Zuneigung stoßen wird, aber wir müssen und werden jetzt damit umgehen und leben lernen.
Sicherlich wird es zu Beginn des Jahres zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen und deshalb hier nochmal einige Eckpunkte, die euch bekannt sein sollten:
Der § 4 des Arbeitszeitgesetzes sagt auszugsweise folgendes aus:
-bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden stehen jedem Mitarbeiter eine Pause von 30 Minuten zu
-beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden erhöht sich das Pausenvolumen auf 45 Minuten
-die zeitliche Lage der Pause muss zwingend jedem einzelnen Mitarbeiter spätestens zum jeweiligen Dienstantritt bekanntgegeben werden
Wir werden die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und ggf. den Arbeitgeber anmahnen diese Gesetzgebung vollumfänglich umzusetzen.
Dabei sind wir auf eure Hilfe angewiesen.
Sobald es bei euch zu einem Verstoß gegen diese Regelung kommt, solltet ihr uns informieren.
Nur so können wir effektiv handeln und euch unterstützen euer Recht auf Arbeitszeitunterbrechung durchzusetzen.
Freitag, 21. Dezember 2018
Frohe Weihnacht - Merry Christmas - Feliz Navidad - Buon Natale - Joyeux noel - God Jul - Mutlu Noeller - с Рождеством - Καλά Χριστούγεννa - عيد ميلاد سعيد
Jetzt ist die Zeit
der tausend Lichter,
sie erstrahlen wunderschön,
sie zaubern ein Lächeln auf die Gesichter,
von Menschen, die vorübergehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen euch, euren Familien, Angehörigen und Freunden
ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr.
Freitag, 14. Dezember 2018
Verhandlung AZK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 6.12.2018 hat die Verhandlung zu der BV AZK mit folgendem Ergebnis stattgefunden:
Der Arbeitgeber wollte eine deutliche Erhöhung des Ansparvolumens erreichen. Der Betriebsrats konnte dies erfolgreich abwehren.
Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht an.
Sonntag, 9. Dezember 2018
Stellungnahme des SBR zur Vergabe PAT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir zu der Diskussion PAT eine Erklärung abgeben:
Der Betriebsrat hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung zu PAT nur geben wird, wenn alle MA berücksichtigt werden.
Der Arbeitgeber hingegen hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es nur für den B 1 TXL zur Abgeltung nicht gewährter Pausen für das Jahr 2018 PAT geben wird.
Das war eine einseitige Willensbekundung des Arbeitgebers, welche nicht mit dem Betriebsrat verhandelt oder abgesprochen war.
Nun ist der Arbeitgeber rechtlich in der Pflicht diese öffentliche Auslobung auch umzusetzen.
Der Betriebsrat hat hinsichtlich der PAT keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen und wird dies auch nicht tun, sofern nicht alle MA Berücksichtigung finden.
Freitag, 30. November 2018
Blogansicht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in letzter Zeit wurde uns immer wieder angetragen, dass wir als Betriebsrat schlecht zu erreichen sind. Deshalb hier nochmal kurz einige Eklärungen zu diesem Blog.
Wenn ihr von einem festen PC auf unseren Blog zugreift, erscheint sofort die vollständige Version des Blogs. Das bedeutet, dass auf der linken Seite sämtliche Telefonnummern, Büroadressen und Sprechzeiten vermerkt sind.
Auf der rechten Seite, findet ihr alle E-Mail Adressen mit der dazugehörigen Ausschüssen von jedem einzelnen Betriebsratsmitglied.
Wenn ihr diese Ansicht auf dem Handy einsehen wollt, dann einfach ganz nach unten scrollen und die Web-Version/Browser-/Desktopansicht anklicken. Dann funtioniert es auch dort.
Wir haben uns weiterhin entschlossen, diesen Blog in Auszügen auch in den bekannten Schaukästen in den nächsten Tagen zu veröffentlichen.
ASA-Begehung SXF
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Auswertung der ASA-Begehung in SXF hat folgendes ergeben:
Bemängelt wurden z.B. kombinierte Umkleide-, Bereitschaftsräume (nur eines von beiden ist möglich). Zu wenig Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Kleidung und Wertgegenstände (abschließbar).
Unzureichende Stehhilfen und die Lärmbelästigung wurden beanstandet. Die vom Landesamt für Arbeitsschutz wiederholt aufgeführten Mängel wurden vom Arbeitgeber zum größten Teil noch nicht umgesetzt.
die Auswertung der ASA-Begehung in SXF hat folgendes ergeben:
Bemängelt wurden z.B. kombinierte Umkleide-, Bereitschaftsräume (nur eines von beiden ist möglich). Zu wenig Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Kleidung und Wertgegenstände (abschließbar).
Unzureichende Stehhilfen und die Lärmbelästigung wurden beanstandet. Die vom Landesamt für Arbeitsschutz wiederholt aufgeführten Mängel wurden vom Arbeitgeber zum größten Teil noch nicht umgesetzt.
ASA-Begehung TXL
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 23.10. 2018 fand, wie angekündigt, in TXL eine ASA-Begehung statt.
Im Bereitschaftsraum Terminal A wurden ein fehlender Wasseranschluss, sowie das Fehlen von elektrischen Geräten (Kühlschrank, Wasserkocher, Mikrowelle) und das Lagern von Wassergalonen bemängelt.
Sonst ist laut Aussage des Landesamtes für Arbeitsschutz das Potenzial für einen "perfekten Pausenraum" gegeben.
Ähnlich sieht es auch in den Bereitschaftsräumen auf Terminal C aus. Auch hier fehlen einige elektrische Geräte und auch das Lagern von Wassergalonen und Handsonden darf dort nicht geschehen.
Im TC1 wurde eine Wartung der Klimaanlage angewiesen.
Des Weiteren wurde für den Raum im TC2 eine Geräuschmessung angefordert, weil dort die Eignung als Pausenraum angezweifelt wurde.
Im Bereich auf der ZKS I wurden kleinere Mängel (Sauberkeit, defekte Küchenzeile) festgestellt.
Außerdem sollen die Spinte in einem seperaten Raum untergebracht werden.
Dienstag, 20. November 2018
Hinweis Urlaubsplanungphase
Für alle MA gilt:
- mit Ablauf des heutigen Tages (20.11.2018 - 24:00 Uhr) muss jedem MA der Urlaubsschein für das Jahr 2019 beschieden ausgehändigt sein.
- mit Beginn des morgigen Tages (21.11.2018) beginnt die Widerspruchsfrist für nicht genehmigten Urlaub. Diese Frist läuft am 27.11.2018 - 24:00 Uhr ab.
Sonntag, 18. November 2018
Copyright-Hinweis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenen Anlass möchten wir an dieser Stelle nochmals auf unser Copyright hinweisen:
„Das unerlaubte Kopieren und/oder Veröffentlichen der Posts, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.“
Dies gilt insbesondere auch auf Plattformen sozialer Medien.
Durch die Zuwiderhandlung wird die Weiterführung dieser Informationsplattform gefährdet.
Freitag, 16. November 2018
PAT 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der gestrige abschließende Termin zu PAT 2018 hat ergeben, dass der Arbeitgeber sein Angebot aus den Betriebsversammlungen aufrecht erhält.
Wir haben die Geschäftsführung aufgefordert in Kürze diesbezüglich eine Mitteilung zu veröffentlichen.
Shopping-Card
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Karten, die im Dezember 2018 ihre Gültigkeit verlieren, werden über die Stationsleitung gegen Unterschrift getauscht.
Thema Dienstkleidung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben euch gebeten uns eure Wünsche in Bezug auf die Dienstkleidung mitzuteilen.
Leider haben bis heute nur 2 Kolleginnen/Kollegen von der Möglichkeit gebraucht gemacht.
Das bedeutet für uns bis jetzt: ihr seid zufrieden?
Donnerstag, 8. November 2018
Urlaubsscheinrückgabe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab morgen bis einschließlich 20.11.2018 - 24:00 Uhr muss jedem Mitarbeiter sein beschiedener Urlaubsschein für das Jahr 2019 ausgehändigt werden.
Sollte jemand von euch bis zum Ablaufdatum keinen beschiedenen Urlaubsschein erhalten haben, bitte beim Betriebsrat melden.
Dienstag, 6. November 2018
Termin Wahlanfechtung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute war der Termin vor dem Arbeitsgericht Berlin bezüglich der Wahlanfechtung.
Die beteiligten Parteien haben die Sachlage erörtert und am Ende des Gütetermins wurde beschlossen, dass der bestehende Betriebsrat im Amt bleibt und keine Neuwahlen stattfinden.
Also: Alles bleibt so, wie es ist.
Freitag, 2. November 2018
Verhandlung BV AZK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir euch in dieser Stelle in der Vergangenheit mitgeteilt haben, wurden zu einer neuen BV AZK die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufgenommen.
Der Arbeitgeber unterbreitete dem Betriebsrat einen für uns nicht verhandelbaren eigenen Entwurf.
Der Betriebsrat hat diesen zurückgewiesen und den Arbeitgeber aufgefordert auf Grundlage des Entwurfs des Betriebsrates neu zu terminieren und zu verhandeln.
B 1 SXF Spiegeldienste
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir euch daran erinnern, die Anträge auf Spiegeldienste für das erste Halbjahr 2019 bis spätestens 1.12.2018 bei eurer Stationsleitung abzugeben.
Dienstkleidung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben den GBR beauftragt eine Gesamtbetriebsvereinbarung Dienstkleidung für die Sparte Aviation Deutschland zu erarbeiten. Bisher war unsere Dienstkleidung in einer Konzern-BV geregelt.
Dazu wollen wir euch mitnehmen um eure Vorstellungen, Ideen und Anregungen in dieser BV einzubringen.
Wir sind für jede Anregung dankbar und bitten euch, uns eure Ideen und Vorschläge/Anregungen per Mail zukommen zu lassen.
Freitag, 19. Oktober 2018
BV AZK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am kommenden Montag werden wir die Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung AZK aufnehmen.
Wir werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
ASA-Begehung TXL
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in TXL wird die Begehung durch den ASA-Ausschuss in Begleitung des Landesamtes am 23.10.2018 stattfinden.
Freitag, 5. Oktober 2018
Urlaubskommissionen
Liebe Kolleginen und Kollegen,
wie in jedem Jahr stehen in den nächsten Wochen die finalen Entscheidungen zum Thema Urlaubsvergabe an.
Dazu bilden sich an den Stationen paritätisch besetzte Urlaubskommissionen.
Vom Betriebsrat wurde beschlossen folgende Kollegen in diese Kommissionen zu entsenden.
B1 TXL - Fred-Uwe Fleischer, Anne Mrowitzki
B1 SXF - Olaf Kattner, Steffen Grabert
Ersatz: Patrick Afdring
B2 TXL/SXF - Corinna Schroeter, Michael Schirmer
Ersatz: Patrick Afdring
Ausschuss für MA-Beschwerden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um eurer Beschwerden sachgerechter bearbeiten zu können, haben wir uns entschlossen einen Ausschuss hierfür zu gründen.
Dieser Ausschuss setzt sich aus folgenden Betriebsratsmitgliedern zusammen:
B1 TXL - Nurten Liebert
B1 SXF - Steffen Grabert
B2 TXL - Michael Schirmer
B2 SXF - Axel Nowak
Anfallende Beschwerden werden dort bewertet und vertraulich behandelt.
Zu erreichen sind diese Kollegen über die im Blog kommunizierten Mailadressen oder auf dem Steig.
Natürlich habt ihr auch die Möglichkeit euch vertrauensvoll an jedes andere Betriebsratsmitglied zu wenden.
Wahlanfechtung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie versprochen möchten wir euch zum Thema Wahlanfechtung auf dem Laufenden halten.
Wieder einmal hat sich der Termin zur Güteverhandlung beim ArbG Berlin geändert.
Diesmal wurde auf den 6.11.2018 um 9.15 Uhr terminiert.
Fußmatten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Betriebsversammlung in TXL waren nicht vorhandene Fußmatten ein großes Thema. Der Arbeitgeber bat den Betriebsrat diesbezüglich eine Umfrage zu starten.
Fred Rosenow initiierte daraufhin noch am selben Abend eine Abstimmungsmöglichkeit in einem sozialen Netzwerk.
91,47 % der Teilnehmer an der Befragung haben sich für die Matten ausgesprochen.
Wir werden dieses Ergebnis dem Arbeitgeber kommunizieren und hoffen, dass er sein Versprechen hält Matten zu erwerben.
Mittwoch, 3. Oktober 2018
Bewertung der Arbeitsbelastung 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir euch bereits mitgeteilt haben, hat am 1.10. ein Termin zur Verhandlung der Bewertung der Arbeitsbelastung (fehlende Arbeitsunterbrechungen/Abfertigungsdichte/zunehmendes Abfertigungsaufkommen) der Kolleginnen und Kolleginnen für das Jahr 2018 stattgefunden.
Die Betriebsparteien sind sich in soweit einig, dass es in allen Bereichen und Standorten eine hohe Belastung gab und weiterhin geben wird.
Dem soll Rechnung getragen werden.
Das nächste Gespräch zur Thematik findet am 4.10. statt. Wir hoffen danach präzisere Aussagen zur Würdigung dieser Situation treffen zu können.
Selbstverständlich halten wir euch an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Donnerstag, 27. September 2018
Verhandlung Übergangsregelung "Pause" 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
recht kurzfristig nach der Betriebsversammlung in TXL ist der Arbeitgeber an uns herangetreten bezüglich eines Termins zur Verhandlung einer Übergangsregelung "Pause" für das Jahr 2018.
Dieser Termin wird am 1.10. stattfinden.
Wir werden euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
recht kurzfristig nach der Betriebsversammlung in TXL ist der Arbeitgeber an uns herangetreten bezüglich eines Termins zur Verhandlung einer Übergangsregelung "Pause" für das Jahr 2018.
Dieser Termin wird am 1.10. stattfinden.
Wir werden euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Samstag, 22. September 2018
BEM
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Zeit gab es immer wieder Unklarheiten und Gerüchte zum Thema BEM.
Dazu vielleicht hier noch mal einige Erklärungen.
Das Betriebliche Eingliederungs Management ist ein vom Gesetzgeber geregeltes Verfahren um den Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsrhythmus nach längeren Arbeitsausfällen für die Mitarbeiter zu erleichtern.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach 42 Ausfalltagen in den letzten 365 Tagen ein BEM-Verfahren einzuleiten um herauszufinden wo die Probleme des Mitarbeiters liegen und gemeinsam temporäre Möglichkeiten zu schaffen, um dem betroffenen Mitarbeiter einen leichteren Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsalltag zu gewähren.
BEM ist keine Maßregelung!
Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit bei gesundheitlichen Problemen von selbst ein sogenanntes Wunsch-BEM zu beantragen!
An beiden Stationen haben sich BEM-Teams gebildet.
Sie setzen sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- ein Vertreter des Arbeitgebers
- ein Vertreter der Personalabteilung
- ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung
- ein Vertreter des Betriebsrates
Bei Bedarf hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen.
Von unserer Seite bestehen diese Teams aus folgenden Kollegen:
Für B1 TXL - Fred Rosenow, Erol Sahin, Taner Türk
Für B1 SXF - Steffen Grabert, Olaf Kattner
Für B2 TXL und SXF - Corinna Schröter, Axel Nowak
Für die SBV sind Brigitte Smyreck und Marion Pelikan in diesen Teams vertreten
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
bitte fasst BEM nicht als Bestrafung oder Ähnliches auf. Es ist tatsächlich eine Chance für alle Beteiligten Regelungen zu schaffen um den Mitarbeitern zu helfen einfacher ins Berufsleben zurück zu finden.
Bei Fragen zu diesem Thema sprecht einfach die BEM-Teams an.
in der letzten Zeit gab es immer wieder Unklarheiten und Gerüchte zum Thema BEM.
Dazu vielleicht hier noch mal einige Erklärungen.
Das Betriebliche Eingliederungs Management ist ein vom Gesetzgeber geregeltes Verfahren um den Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsrhythmus nach längeren Arbeitsausfällen für die Mitarbeiter zu erleichtern.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach 42 Ausfalltagen in den letzten 365 Tagen ein BEM-Verfahren einzuleiten um herauszufinden wo die Probleme des Mitarbeiters liegen und gemeinsam temporäre Möglichkeiten zu schaffen, um dem betroffenen Mitarbeiter einen leichteren Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsalltag zu gewähren.
BEM ist keine Maßregelung!
Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit bei gesundheitlichen Problemen von selbst ein sogenanntes Wunsch-BEM zu beantragen!
An beiden Stationen haben sich BEM-Teams gebildet.
Sie setzen sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- ein Vertreter des Arbeitgebers
- ein Vertreter der Personalabteilung
- ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung
- ein Vertreter des Betriebsrates
Bei Bedarf hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen.
Von unserer Seite bestehen diese Teams aus folgenden Kollegen:
Für B1 TXL - Fred Rosenow, Erol Sahin, Taner Türk
Für B1 SXF - Steffen Grabert, Olaf Kattner
Für B2 TXL und SXF - Corinna Schröter, Axel Nowak
Für die SBV sind Brigitte Smyreck und Marion Pelikan in diesen Teams vertreten
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
bitte fasst BEM nicht als Bestrafung oder Ähnliches auf. Es ist tatsächlich eine Chance für alle Beteiligten Regelungen zu schaffen um den Mitarbeitern zu helfen einfacher ins Berufsleben zurück zu finden.
Bei Fragen zu diesem Thema sprecht einfach die BEM-Teams an.
Freitag, 21. September 2018
Betriebsversammlungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten euch an die Termine zu unseren Betriebsversammlungen erinnern:
TXL:
Hotel Mercure
24.9.2018
9:00 – 12:30 sowie 13:30 – 17:00
SXF:
ATC
2.10.2018
9:00 – 12:30 sowie 13:30 – 17:00
wir möchten euch an die Termine zu unseren Betriebsversammlungen erinnern:
TXL:
Hotel Mercure
24.9.2018
9:00 – 12:30 sowie 13:30 – 17:00
SXF:
ATC
2.10.2018
9:00 – 12:30 sowie 13:30 – 17:00
Wahlanfechtung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Güteverhandlung vor dem ArbG Berlin bezgl. der Wahlanfechtung wurde der Termin zum 8.11.2018 um 9:15 Uhr anberaumt.
Wir werden euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
zur Güteverhandlung vor dem ArbG Berlin bezgl. der Wahlanfechtung wurde der Termin zum 8.11.2018 um 9:15 Uhr anberaumt.
Wir werden euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
ASA-Begehung TXL
Der anberaumte Temin zur Begehung am 18.9.2018 wurde kurzfristig durch das Landesamt abgesagt.
Wir versuchen schnellstmöglich einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wir versuchen schnellstmöglich einen neuen Termin zu vereinbaren.
Samstag, 8. September 2018
Einsatz beim Oktoberfest
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es werden noch Mitarbeiter für den Einsatz beim Oktoberfest in München gesucht
Zeitraum: 18.9. - 7.10.2018
Einsatzrhythmus: 4 Tage Einsatz / 1 Tag Frei / 4 Tage Einsatz - voraussichtlich 8 - 12 Stunden-Dienste
Was wird geboten:
- Umfassendes Betreuungsprogramm während des Dienstfrei
- Unterbringung im 3* Hotel - "H2" oder H4" mit Vollverpflegung
- Vergütung des ersten An- sowie des letzten Abreisetages
Aufgaben:
- Ein- und Ausgangskontrolle zum Oktoberfestgelände einschließlich Taschen und Personenkontrolle
- Abwehr von Gefahrensituationen und Schutz vor Vandalismus an den Ständen
- Zufahrtskontrolle sowie Regelung des Lieferverkehrs
Voraussetzung:
- 12 Monate Betriebszugehörigkeit
- erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO
Bei Interesse bitte beim Betriebsrat oder direkt bei der Personalabteilung melden.
es werden noch Mitarbeiter für den Einsatz beim Oktoberfest in München gesucht
Zeitraum: 18.9. - 7.10.2018
Einsatzrhythmus: 4 Tage Einsatz / 1 Tag Frei / 4 Tage Einsatz - voraussichtlich 8 - 12 Stunden-Dienste
Was wird geboten:
- Umfassendes Betreuungsprogramm während des Dienstfrei
- Unterbringung im 3* Hotel - "H2" oder H4" mit Vollverpflegung
- Vergütung des ersten An- sowie des letzten Abreisetages
Aufgaben:
- Ein- und Ausgangskontrolle zum Oktoberfestgelände einschließlich Taschen und Personenkontrolle
- Abwehr von Gefahrensituationen und Schutz vor Vandalismus an den Ständen
- Zufahrtskontrolle sowie Regelung des Lieferverkehrs
Voraussetzung:
- 12 Monate Betriebszugehörigkeit
- erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO
Bei Interesse bitte beim Betriebsrat oder direkt bei der Personalabteilung melden.
Interne Stellenausschreibung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben einige interne Stellenausschreibungen erhalten, die wir euch hier vorstellen möchten:
1. Senior Guard
Sicherheitsmitarbeiter in Berlin Mitte bei der Australischen Botschaft
Arbeitszeit: Mo - Fr. 8:00 - 17:00
Aufgaben: regelmäßige Kontrollgänge, Einlasskontrolle von Besuchern und Mitarbeitern, Durchsetzung von Sicherheits- und Ordnungsregeln
Entlohnung: 12,75 €/h
2. Security Officer
Sicherheitsmitarbeiter für eBay
Arbeitszeit: 24/7 - 8-Stunden-Schichten in Tag/Nacht/Wochenende in Vollzeit - unbefristet
Aufgaben: Streifen- und Patroulliendienst, Empfangsdienst, Absicherung interner Events
Entlohnung: 16.00 €/h
3. Premium Guard
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz in Berlin Mitte und Charlottenburg
Arbeitszeit: 24/7 - in Tag/Nacht/Wochenende in Voll- und Teilzeit, auch auf geringfügiger Basis
Aufgaben: Zugangsüberwachung und Überprüfung der Zutrittsberechtigung, Verschlusskontrollen, Empfangsdienste
Entlohnung: 13,00 - 14,50 €/h
4. Empfangsmitarbeiter
Empfangsmitarbeiter in Berlin-Wedding - Firma Bayer
Arbeitszeit: 160 h im Monat
Aufgaben: Empfang, Telefonvermittlung, Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen
Entlohnung: 15,54 €/h
5. Empfangsmitarbeiter
Empfangsmitarbeiter in Berlin-Mitte - Facebook
Arbeitszeit: unbefristet
Aufgaben: Zutrittskontrolle und Erstellung von Zutrittsberechtigungen, Steuerung des Besucherverkehrs und Empfang
Entlohnung: 16,00 - 18,00 €/h
Mindestvoraussetzung für die obigen Tätigkeiten ist die Unterrichtung nach § 34 a GewO
Nähe Informationen könnt ihr beim Betriebsrat erhalten oder ihr wendet euch bei Interesse direkt an die Personalabteilung
wir haben einige interne Stellenausschreibungen erhalten, die wir euch hier vorstellen möchten:
1. Senior Guard
Sicherheitsmitarbeiter in Berlin Mitte bei der Australischen Botschaft
Arbeitszeit: Mo - Fr. 8:00 - 17:00
Aufgaben: regelmäßige Kontrollgänge, Einlasskontrolle von Besuchern und Mitarbeitern, Durchsetzung von Sicherheits- und Ordnungsregeln
Entlohnung: 12,75 €/h
2. Security Officer
Sicherheitsmitarbeiter für eBay
Arbeitszeit: 24/7 - 8-Stunden-Schichten in Tag/Nacht/Wochenende in Vollzeit - unbefristet
Aufgaben: Streifen- und Patroulliendienst, Empfangsdienst, Absicherung interner Events
Entlohnung: 16.00 €/h
3. Premium Guard
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz in Berlin Mitte und Charlottenburg
Arbeitszeit: 24/7 - in Tag/Nacht/Wochenende in Voll- und Teilzeit, auch auf geringfügiger Basis
Aufgaben: Zugangsüberwachung und Überprüfung der Zutrittsberechtigung, Verschlusskontrollen, Empfangsdienste
Entlohnung: 13,00 - 14,50 €/h
4. Empfangsmitarbeiter
Empfangsmitarbeiter in Berlin-Wedding - Firma Bayer
Arbeitszeit: 160 h im Monat
Aufgaben: Empfang, Telefonvermittlung, Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen
Entlohnung: 15,54 €/h
5. Empfangsmitarbeiter
Empfangsmitarbeiter in Berlin-Mitte - Facebook
Arbeitszeit: unbefristet
Aufgaben: Zutrittskontrolle und Erstellung von Zutrittsberechtigungen, Steuerung des Besucherverkehrs und Empfang
Entlohnung: 16,00 - 18,00 €/h
Mindestvoraussetzung für die obigen Tätigkeiten ist die Unterrichtung nach § 34 a GewO
Nähe Informationen könnt ihr beim Betriebsrat erhalten oder ihr wendet euch bei Interesse direkt an die Personalabteilung
Freitag, 7. September 2018
Interessenausgleich Bereich 2
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen Entwurf zur sofortigen Aufhebung des Interessenausgleichs vorgelegt.
Nach eingehender Beratung hat der Betriebsrat der Aufhebung nicht zugestimmt.
Aus Sicht des Betriebsrats bedeutet dieser Interessenausgleich Schutz der Arbeitsplätze.
Genauere Ausführungen liefern wir euch gern auf den kommenden Betriebsversammlungen.
der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen Entwurf zur sofortigen Aufhebung des Interessenausgleichs vorgelegt.
Nach eingehender Beratung hat der Betriebsrat der Aufhebung nicht zugestimmt.
Aus Sicht des Betriebsrats bedeutet dieser Interessenausgleich Schutz der Arbeitsplätze.
Genauere Ausführungen liefern wir euch gern auf den kommenden Betriebsversammlungen.
Sonntag, 2. September 2018
Betriebsversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir euch recht herzlich zur Betriebsversammlung einladen.
TXL: 24.09.2018
Hotel Mecure
SXF: 2.10.2018
ATC, 5. OG
jeweils: 9:00– 12:30 Uhr & 13:30– 17:00 Uhr
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Kurze Vorstellung des neuen Gremiums sowie Erläuterung der Betriebsratsstruktur
3. Information zum Verhandlungsstandpunkt des SBR bzgl. Arbeitszeitunterbrechungen
4. Informationen bzgl. des Interessenausgleichs
5. Fragerunde an den SBR
6. Bericht des Arbeitgebers zu folgenden Themen:
- Personalentwicklung 2018/2019
- wirtschaftliche Entwicklung nach Bereichen, insbesondere Bereich 2
- Darstellung der angedachten Pausenregelung
- Darstellung des erhöhten Personalbedarfs im Zuge des Umbaus TD TXL, neue
Besetzungsvorgaben
- Fragerunde an den AG
Wir freuen uns auf rege Beteiligung
Euer Betriebsrat
hiermit möchten wir euch recht herzlich zur Betriebsversammlung einladen.
TXL: 24.09.2018
Hotel Mecure
SXF: 2.10.2018
ATC, 5. OG
jeweils: 9:00– 12:30 Uhr & 13:30– 17:00 Uhr
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Kurze Vorstellung des neuen Gremiums sowie Erläuterung der Betriebsratsstruktur
3. Information zum Verhandlungsstandpunkt des SBR bzgl. Arbeitszeitunterbrechungen
4. Informationen bzgl. des Interessenausgleichs
5. Fragerunde an den SBR
6. Bericht des Arbeitgebers zu folgenden Themen:
- Personalentwicklung 2018/2019
- wirtschaftliche Entwicklung nach Bereichen, insbesondere Bereich 2
- Darstellung der angedachten Pausenregelung
- Darstellung des erhöhten Personalbedarfs im Zuge des Umbaus TD TXL, neue
Besetzungsvorgaben
- Fragerunde an den AG
Wir freuen uns auf rege Beteiligung
Euer Betriebsrat
Freitag, 24. August 2018
Wechsel im Gremium
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir euch darüber informieren, dass Claudia Görlitz ihr Mandat im Betriebsrat niedergelegt hat. Wir möchten uns an dieser Stelle für ihre Arbeit recht herzlich bedanken und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg.
Gleichzeitig begrüßen wir als "neues" Mitglied im Betriebsrat Nurten Liebert und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
an dieser Stelle möchten wir euch darüber informieren, dass Claudia Görlitz ihr Mandat im Betriebsrat niedergelegt hat. Wir möchten uns an dieser Stelle für ihre Arbeit recht herzlich bedanken und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg.
Gleichzeitig begrüßen wir als "neues" Mitglied im Betriebsrat Nurten Liebert und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Verplanung von Resturlauben 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir euch darauf hinweisen, dass Resturlaube für das Kalenderjahr 2018 wie folgt zu verplanen sind:
B 2:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
B 1 TXL:
Ab 1. September macht der Arbeitgeber die Mitarbeiter mittels Formblatt darauf aufmerksam, den noch verbleibenden Resturlaub bis zum 1.10. zu verplanen. Resturlaube, welche bis zum 1.10. nicht verplant wurden, werden vom Arbeitgeber verplant.
B 1 SXF:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
an dieser Stelle möchten wir euch darauf hinweisen, dass Resturlaube für das Kalenderjahr 2018 wie folgt zu verplanen sind:
B 2:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
B 1 TXL:
Ab 1. September macht der Arbeitgeber die Mitarbeiter mittels Formblatt darauf aufmerksam, den noch verbleibenden Resturlaub bis zum 1.10. zu verplanen. Resturlaube, welche bis zum 1.10. nicht verplant wurden, werden vom Arbeitgeber verplant.
B 1 SXF:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
Urlaub 2019
Wir haben bereits die Fristen für die Urlaubnahme veröffentlicht, hier nun noch die Reglungen, wie gemäß der jeweils gültigen BV der Urlaub zu verplanen ist:
B 2:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Sommerschulferien Berlin/Brandenburg dürfen höchstens 14 Kalendertage Urlaub beantragt werden.
B 1 TXL:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
- JEDER Mitarbeiter muss im ersten Quartal 4 Arbeitstage Urlaub beantragen.
B 1 SXF:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 11 Arbeitstage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
zur Information an dieser Stelle nochmals die Terminkette mit den wichtigsten Fristen zur Urlaubsplanung 2019:
15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019
bis 18.9.2018
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.
9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.
21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter
28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.
B 2:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Sommerschulferien Berlin/Brandenburg dürfen höchstens 14 Kalendertage Urlaub beantragt werden.
B 1 TXL:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
- JEDER Mitarbeiter muss im ersten Quartal 4 Arbeitstage Urlaub beantragen.
B 1 SXF:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 11 Arbeitstage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
zur Information an dieser Stelle nochmals die Terminkette mit den wichtigsten Fristen zur Urlaubsplanung 2019:
15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019
bis 18.9.2018
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.
9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.
21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter
28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.
Betriebsversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ende September sowie Anfang Oktober finden an den Standorten TXL sowie SXF die Betriebsversammlungen statt.
Die genauen zeitlichen Lagen werden wir euch rechtzeitig wissen lassen.
Allerding könnt ihr uns im Vorfeld Themen zusenden (per Mail, Briefkasten oder an alle Betriebsräte), über die wir berichten sollen oder Fragen, die wir an den Arbeitgeber richten werden.
Ende September sowie Anfang Oktober finden an den Standorten TXL sowie SXF die Betriebsversammlungen statt.
Die genauen zeitlichen Lagen werden wir euch rechtzeitig wissen lassen.
Allerding könnt ihr uns im Vorfeld Themen zusenden (per Mail, Briefkasten oder an alle Betriebsräte), über die wir berichten sollen oder Fragen, die wir an den Arbeitgeber richten werden.
ASA-Begehung TXL
Nun endlich wurde ein Termin mit dem Landesamt gefunden zur Begehung der Arbeitsplätze in TXL:
Dieser findet am 18.9.2018 statt.
Über den Ausgang werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.
Dieser findet am 18.9.2018 statt.
Über den Ausgang werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.
Donnerstag, 2. August 2018
Gerüchteküche B 1 TXL
Gestern erreichte uns die Information über die Gerüchteküche, dass der Arbeitgeber einen Newsletter herausgebracht haben soll, in dem er 5-1-5 ankündigte.
Entwarnung: Es gibt keinen Newsletter vom Arbeitgeber. Es ist auch kein 5-1-5 angeordnet.
Dieses Gerücht basierte auf einem Auszug aus einer Uralt-BV, die gar keine Rechtskraft mehr hat.
Aus welcher Ecke wer dieses Schriftstück gezerrt hat, ist uns unbekannt. Jedoch, wenn der Herausgeber dieser Information so arbeiten möchte, bitte bei uns melden, wir unterstützen gern in der Anpassung des individuellen Masterschichtplans.
Entwarnung: Es gibt keinen Newsletter vom Arbeitgeber. Es ist auch kein 5-1-5 angeordnet.
Dieses Gerücht basierte auf einem Auszug aus einer Uralt-BV, die gar keine Rechtskraft mehr hat.
Aus welcher Ecke wer dieses Schriftstück gezerrt hat, ist uns unbekannt. Jedoch, wenn der Herausgeber dieser Information so arbeiten möchte, bitte bei uns melden, wir unterstützen gern in der Anpassung des individuellen Masterschichtplans.
Halbwahrheiten zur Wahlanfechtung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Erstaunen mussten wir feststellen, wie viele Mitarbeiter ihr Halbwissen preisgeben und damit die Belegschaft verunsichern.
Nun mal etwas Grundsätzliches:
Wie wir bereits informiert haben, wurde die Betriebsratswahl durch 3 Arbeitnehmer vor dem ArbG Cottbus angefochten. Das ArbG Cottbus ist jedoch nicht zuständig und das Verfahren wurde an das ArbG Berlin verwiesen. Bislang liegt uns jedoch weder ein Termin zur Güteverhandlung noch eine Aufforderung zur Stellungnahme durch das ArbG Berlin vor. Selbst die Zulassung des Antrags vor dem ArbG Berlin steht noch aus.
Da von einem Gericht bislang nicht festgestellt wurde, ob der gewählte Betriebsrat rechtmäßig oder eben nicht rechtmäßig im Amt ist, ist die Handlungsfähigkeit des bestehenden Betriebsrates nicht eingeschränkt. Der bestehende Betriebsrat kann wirksam Verhandlungen führen sowie Vereinbarungen abschließen.
Nun kommt es auf die Entscheidung des Gerichts an. Hier ist es abhängig davon, ob die Wahl als nichtig erklärt wird (also ob der bestehende Betriebsrat überhaupt besteht) oder nicht. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist der Betriebsrat wirkungsvoll im Amt.
Auch ist die Behauptung der Kollegin "jeder, der mit dem neuen Betriebsrat nicht einverstanden ist, kann die Wahl anfechten" schlichtweg falsch und stört unnötig den Betriebsfrieden.
Anfechtungsgründe sind: wenn der Bewerber oder Dritte eine strafbare Handlung oder Wahlbeeinflussung begangen haben oder wenn wesentliche Vorschriften der WO unbeachtet geblieben sind
Anfechtungsberechtigt sind: mindestens 3 Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder der Arbeitgeber
Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses.
Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ist eine Wahlanfechtung in krassen Ausnahmefällen möglich, und zwar, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt.
Die sicherste Weg um valide Antworten über BVen mit bestehender Rechtskraft sowie Betriebsratsarbeit zu erhalten, ist die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat, auch über Mail (siehe nebenstehende Links).
mit Erstaunen mussten wir feststellen, wie viele Mitarbeiter ihr Halbwissen preisgeben und damit die Belegschaft verunsichern.
Nun mal etwas Grundsätzliches:
Wie wir bereits informiert haben, wurde die Betriebsratswahl durch 3 Arbeitnehmer vor dem ArbG Cottbus angefochten. Das ArbG Cottbus ist jedoch nicht zuständig und das Verfahren wurde an das ArbG Berlin verwiesen. Bislang liegt uns jedoch weder ein Termin zur Güteverhandlung noch eine Aufforderung zur Stellungnahme durch das ArbG Berlin vor. Selbst die Zulassung des Antrags vor dem ArbG Berlin steht noch aus.
Da von einem Gericht bislang nicht festgestellt wurde, ob der gewählte Betriebsrat rechtmäßig oder eben nicht rechtmäßig im Amt ist, ist die Handlungsfähigkeit des bestehenden Betriebsrates nicht eingeschränkt. Der bestehende Betriebsrat kann wirksam Verhandlungen führen sowie Vereinbarungen abschließen.
Nun kommt es auf die Entscheidung des Gerichts an. Hier ist es abhängig davon, ob die Wahl als nichtig erklärt wird (also ob der bestehende Betriebsrat überhaupt besteht) oder nicht. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist der Betriebsrat wirkungsvoll im Amt.
Auch ist die Behauptung der Kollegin "jeder, der mit dem neuen Betriebsrat nicht einverstanden ist, kann die Wahl anfechten" schlichtweg falsch und stört unnötig den Betriebsfrieden.
Anfechtungsgründe sind: wenn der Bewerber oder Dritte eine strafbare Handlung oder Wahlbeeinflussung begangen haben oder wenn wesentliche Vorschriften der WO unbeachtet geblieben sind
Anfechtungsberechtigt sind: mindestens 3 Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder der Arbeitgeber
Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses.
Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ist eine Wahlanfechtung in krassen Ausnahmefällen möglich, und zwar, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt.
Die sicherste Weg um valide Antworten über BVen mit bestehender Rechtskraft sowie Betriebsratsarbeit zu erhalten, ist die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat, auch über Mail (siehe nebenstehende Links).
Einsatz B 2 - SiMa "Oktoberfest"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten euch nochmals darüber informieren, dass es noch freie Plätze für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern beim Oktoberfest München gibt.
Der Einsatz soll vom 18.9. - 7.10.2018 erfolgen.
Die Entlohnung erfolgt nach dem tariflichen Stundengrundlohn gemäß ETV, das heißt, nach dem selben Lohn, den ihr auch hier erhaltet (13,00 € die Stunde).
Der Einsatzrhythmus ist: 4 Tage Einsatz, 1 Tag frei, 4 Tage Einsatz...
Die tägliche Arbeitszeit beträgt zwischen 8 und 12 Stunden.
Es gibt während der dienstfreien Tage ein umfassendes Betreuungsprogramm.
Die Unterbringung mit Vollverpflegung erfolgt in einem 3 * Hotel (H2 oder H4)
Die erste An- sowie die letzte Abreise wird vergütet.
Eure Tätigkeit besteht darin, die Ein- und Ausgangskontrollen zum Oktoberfestgelände sowie die Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.
Wer Interesse an dem Einsatz hat, bitte bei eurer Stationsleitung melden.
Gern könnt ihr auch eine Mail an uns schreiben, wir werden dann unterstützend tätig: schroeter.corinna@securitas.de
wir möchten euch nochmals darüber informieren, dass es noch freie Plätze für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern beim Oktoberfest München gibt.
Der Einsatz soll vom 18.9. - 7.10.2018 erfolgen.
Die Entlohnung erfolgt nach dem tariflichen Stundengrundlohn gemäß ETV, das heißt, nach dem selben Lohn, den ihr auch hier erhaltet (13,00 € die Stunde).
Der Einsatzrhythmus ist: 4 Tage Einsatz, 1 Tag frei, 4 Tage Einsatz...
Die tägliche Arbeitszeit beträgt zwischen 8 und 12 Stunden.
Es gibt während der dienstfreien Tage ein umfassendes Betreuungsprogramm.
Die Unterbringung mit Vollverpflegung erfolgt in einem 3 * Hotel (H2 oder H4)
Die erste An- sowie die letzte Abreise wird vergütet.
Eure Tätigkeit besteht darin, die Ein- und Ausgangskontrollen zum Oktoberfestgelände sowie die Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.
Wer Interesse an dem Einsatz hat, bitte bei eurer Stationsleitung melden.
Gern könnt ihr auch eine Mail an uns schreiben, wir werden dann unterstützend tätig: schroeter.corinna@securitas.de
Dienstag, 31. Juli 2018
Urlaubsplanung 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun steht schon wieder die Urlaubsplanung für das Jahr 2019 ins Haus.
Hier kurz die Terminkette für euch zur Information:
15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019
bis 18.9.
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.
9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.
21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter
28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.
nun steht schon wieder die Urlaubsplanung für das Jahr 2019 ins Haus.
Hier kurz die Terminkette für euch zur Information:
15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019
bis 18.9.
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.
9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.
21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter
28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.
Montag, 30. Juli 2018
Klimatische Bedingungen auf den Terminals
Heute hat das Gespräch mit dem Bereichsleiter stattgefunden, in dem die klimatischen Bedingungen auf den Terminals thematisiert wurden. Der Arbeitgeber erkannte ebenfalls den dringenden Handlungsbedarf und versicherte uns, dass er diesbezüglich im aktiven Gespräch mit dem Flughafenbetreiber steht, um alsbaldig wenigstens Ventilatoren in den Kontrollstellen aufstellen zu lassen.
Im Zusammenhang mit dem Umbau in TD TXL wurde seitens des Arbeitgebers die Anforderung gestellt, eine Lärmreduktion sowie ein deutlich verbessertes Raumklima zu erzeugen.
Weitere Maßnahmen stehen noch zur Entscheidung aus. Wir bleiben weiter am Ball.
Im Zusammenhang mit dem Umbau in TD TXL wurde seitens des Arbeitgebers die Anforderung gestellt, eine Lärmreduktion sowie ein deutlich verbessertes Raumklima zu erzeugen.
Weitere Maßnahmen stehen noch zur Entscheidung aus. Wir bleiben weiter am Ball.
Sonntag, 29. Juli 2018
Klimatische Bedingungen auf den Terminals
Seit einiger Zeit sind wir im direkten Kontakt bezüglich der klimatischen Bedingungen auf den Terminals mit dem Bereichsleiter sowie mit dem Flughafenbetreiber. Der Flughafenbetreiber jedoch rührt sich bis zum heutigen Tage in dieser Angelegenheit nicht. Morgen wird mit der Arbeitgeberseite beraten, welche Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können.
Mitarbeit im Wirtschaftsausschuss des GBR
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der GBR hat die Pflicht einen Wirtschaftsausschuss zu gründen.
Der Wirtschaftsausschuss kann aus Mitgliedern des GBR als auch aus allen anderen Arbeitnehmern bestehen.
Aus diesem Grunde möchte der GBR alle Interessenten bitten sich für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss zu bewerben.
Hier nun einige Eckpunkte:
Es handelt sich um ein Ehrenamt.
Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses ist es eure Aufgabe, sich mit dem Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebes zu beraten und den Gesamtbetriebsrat darüber zu unterreichten.
Der Wirtschaftsausschuss sollte möglichst wirksam für die Beschaffung, Auswertung und Verwendung von Informationen aller Art eingesetzt werden, um Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen.
Voraussetzungen:
Von großer Bedeutung für eure verantwortungsvolle Arbeit im Wirtschaftsausschuss ist die besondere persönliche und fachliche Eignung.
Vollständige Bewerbungsunterlagen, aus denen möglichst die notwendige Qualifizierung hervorgeht, richtet bitte bis zum 20. August 2018 (Posteingang) an folgende Anschrift:
Securitas Gesamtbetriebsrat Aviation Deutschland
Schützenstraße 10
12526 Berlin
oder per Mail an:
roeder.jeanette@securitas.de
Spätere Bewerbungen können leider keine Berücksichtigung finden.
der GBR hat die Pflicht einen Wirtschaftsausschuss zu gründen.
Der Wirtschaftsausschuss kann aus Mitgliedern des GBR als auch aus allen anderen Arbeitnehmern bestehen.
Aus diesem Grunde möchte der GBR alle Interessenten bitten sich für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss zu bewerben.
Hier nun einige Eckpunkte:
Es handelt sich um ein Ehrenamt.
Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses ist es eure Aufgabe, sich mit dem Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebes zu beraten und den Gesamtbetriebsrat darüber zu unterreichten.
Der Wirtschaftsausschuss sollte möglichst wirksam für die Beschaffung, Auswertung und Verwendung von Informationen aller Art eingesetzt werden, um Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen.
Voraussetzungen:
Von großer Bedeutung für eure verantwortungsvolle Arbeit im Wirtschaftsausschuss ist die besondere persönliche und fachliche Eignung.
Vollständige Bewerbungsunterlagen, aus denen möglichst die notwendige Qualifizierung hervorgeht, richtet bitte bis zum 20. August 2018 (Posteingang) an folgende Anschrift:
Securitas Gesamtbetriebsrat Aviation Deutschland
Schützenstraße 10
12526 Berlin
oder per Mail an:
roeder.jeanette@securitas.de
Spätere Bewerbungen können leider keine Berücksichtigung finden.
Freitag, 27. Juli 2018
Betriebsversammlungen
Die Termine zur Betriebsversammlung wurden bestätigt und stehen nun fest:
TXL: 24.9.2018
SXF: 2.10.2018
Über die genaue Uhrzeit und den Ort werden wir informieren.
TXL: 24.9.2018
SXF: 2.10.2018
Über die genaue Uhrzeit und den Ort werden wir informieren.
ASA-Begehung TXL
Für die Begehung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) ist man momentan in der Terminfindung.
ASA-Begehung SXF
Der SBR war in SXF zu einer Vorbegehung unterwegs und hat diverse Mängel festgestellt. Auf Grund der festgestellten Mängel wurde das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hinzugezogen. Nunmehr findet in Begleitung des LAVG eine weitere Begehung in der Station SXF Bereich 1 und Bereich 2 am 14.8.2018 statt. Auch hier werden wir euch über den weiteren Fortgang informieren.
Bildung des GBR
Auf Grund des neuen 3-er Tarifvertrages haben alle Aviationstandorte in Deutschland einen Spartenbetriebsrat Aviation gegründet. Es handelt sich hier um die Stationen München, Stuttgart, Köln/Bonn, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Düsseldorf und Berlin/Brandenburg. Aus allen Spartenbetriebsräten wurde ein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat Aviation Deutschland gegründet. Der Gesamtbetriebsrat hatte in der vergangenen Woche seine konstituierende Sitzung, in der Jeannette Röder (Spartenbetriebsrat Berlin/Brandenburg) zur Vorsitzenden und als stellvertretender Vorsitzender Erol Aslan (Spartenbetriebsrat Frankfurt) gewählt wurden.
Verhandlung BV Pause
Der Verhandlungstermin zur BV Pause hat am 25.7.2018 mit dem Arbeitgeber stattgefunden. Leider sind wir ergebnislos auseinander gegangen. Über den Fortgang werden wir euch hier auf den Laufenden halten.
Freitag, 13. Juli 2018
FEHLERTEUFEL
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da sich bei einigen Posts und dem Flyer der Fehlerteufel eingeschlichen hat, nun die überarbeitete Version.
da sich bei einigen Posts und dem Flyer der Fehlerteufel eingeschlichen hat, nun die überarbeitete Version.
Donnerstag, 12. Juli 2018
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
In eigener Sache...
Wir, Steffen Grabert (B1, SXF), Petra Ebhardt (B1, TXL) und Axel Nowak (B2, SXF), sind eure direkten Ansprechpartner für Anregungen und Informationen, zu Themen die euch brennend interessieren. Wir sind dankbar für Tipps oder Hinweise. Ihr erreicht uns zu den angegebenen Sprechzeiten, auch wenn wir nicht direkt vor Ort sind, hinterlasst einfach eine Nachricht. Außerdem könnt ihr uns natürlich auch direkt auf den Steigen ansprechen. Wir recherchieren dann, und hoffen, für euch schnellstmöglich Antworten hier parat zu haben.
Hinweis: Dieser Blog wird spätestens 14- tägig aktualisiert.
Wir, Steffen Grabert (B1, SXF), Petra Ebhardt (B1, TXL) und Axel Nowak (B2, SXF), sind eure direkten Ansprechpartner für Anregungen und Informationen, zu Themen die euch brennend interessieren. Wir sind dankbar für Tipps oder Hinweise. Ihr erreicht uns zu den angegebenen Sprechzeiten, auch wenn wir nicht direkt vor Ort sind, hinterlasst einfach eine Nachricht. Außerdem könnt ihr uns natürlich auch direkt auf den Steigen ansprechen. Wir recherchieren dann, und hoffen, für euch schnellstmöglich Antworten hier parat zu haben.
Hinweis: Dieser Blog wird spätestens 14- tägig aktualisiert.
Wahlanfechtung
Die Betriebsratswahl vom 17. Mai 2018 wurde vor dem Arbeitsgericht Cottbus angefochten.
Zur Zeit liegen uns keine weiteren Erkenntnisse vor, da der Gütetermin verschoben wurde.
Wir werden euch auf dem Laufenden halten.
Zur Zeit liegen uns keine weiteren Erkenntnisse vor, da der Gütetermin verschoben wurde.
Wir werden euch auf dem Laufenden halten.
Derzeitige Verhandlungen BVen
Am 25. Juli 2018 werden die Verhandlungen zur BV Pausenregelung fortgesetzt. Wir werden zeitnah dazu berichten.
Die jeweiligen Ausschüsse arbeiten an diversen gekündigten BVen, die sich zur Zeit in Nachwirkung befinden. Dazu gehören unter anderem die BV AZK, BV Urlaub, BV Rückkehrer.
Die jeweiligen Ausschüsse arbeiten an diversen gekündigten BVen, die sich zur Zeit in Nachwirkung befinden. Dazu gehören unter anderem die BV AZK, BV Urlaub, BV Rückkehrer.
Betriebsversammlungen
Zurzeit beginnen wir mit den Vorbereitungen und den Planungen für die nächsten Betriebsversammlungen. Voraussichtliche Termine sind:
39. Kalenderwoche in Tegel und 40. Kalenderwoche in Schönefeld
Die genauen Termine teilen wir euch rechtzeitig mit.
Wenn euch etwas unter den Nägeln brennt, könnt Ihr dieses dann auf den Versammlungen dem Arbeitgeber direkt vortragen. Es gibt aber auch den Weg, anonym Fragen an den Arbeitgeber schriftlich dem Betriebsrat zu übermitteln, die dann vorgetragen werden.
39. Kalenderwoche in Tegel und 40. Kalenderwoche in Schönefeld
Die genauen Termine teilen wir euch rechtzeitig mit.
Wenn euch etwas unter den Nägeln brennt, könnt Ihr dieses dann auf den Versammlungen dem Arbeitgeber direkt vortragen. Es gibt aber auch den Weg, anonym Fragen an den Arbeitgeber schriftlich dem Betriebsrat zu übermitteln, die dann vorgetragen werden.
Sonder- und Spiegeldienste
Wir haben mit den jeweiligen Stationsleitungen die Bewertungen zu den Sonder- und Spiegeldiensten zum Abschluss gebracht. Durch das in den BVen Sonder- und Spiegeldienste verankerte Punktesystem konnten leider nicht alle Anträge positiv beschieden werden.
Sonntag, 24. Juni 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der neu gewählte Spartenbetriebsrat möchte an dieser Stelle die Möglichkeit nutzen sich euch vorzustellen.
Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen.
Mit diesem Blog möchten wir euch auf kurzem Weg aktuelle Neuigkeiten zur Verfügung stellen.
Über Anregungen oder Hinweise, zu welchen Themen ihr Auskünfte erhalten möchtet, würden wir uns freuen. Nutzt hierzu bitte die nebenstehenden Links.
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