Samstag, 22. September 2018

BEM

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


in der letzten Zeit gab es immer wieder Unklarheiten und Gerüchte zum Thema BEM.

Dazu vielleicht hier noch mal einige Erklärungen.

Das Betriebliche Eingliederungs Management ist ein vom Gesetzgeber geregeltes Verfahren um den Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsrhythmus nach längeren Arbeitsausfällen für die Mitarbeiter zu erleichtern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach 42 Ausfalltagen in den letzten 365 Tagen ein BEM-Verfahren einzuleiten um herauszufinden wo die Probleme des Mitarbeiters liegen und gemeinsam temporäre Möglichkeiten zu schaffen, um dem betroffenen Mitarbeiter einen leichteren Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsalltag zu gewähren.

BEM ist keine Maßregelung!

Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit bei gesundheitlichen Problemen von selbst ein sogenanntes Wunsch-BEM zu beantragen!

An beiden Stationen haben sich BEM-Teams gebildet.

Sie setzen sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:


- ein Vertreter des Arbeitgebers
- ein Vertreter der Personalabteilung
- ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung
- ein Vertreter des Betriebsrates


Bei Bedarf hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen.

Von unserer Seite bestehen diese Teams aus folgenden Kollegen:


Für B1 TXL - Fred Rosenow, Erol Sahin, Taner Türk

Für B1 SXF - Steffen Grabert, Olaf Kattner

Für B2 TXL und SXF - Corinna Schröter, Axel Nowak

Für die SBV sind Brigitte Smyreck und Marion Pelikan in diesen Teams vertreten


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

bitte fasst BEM nicht als Bestrafung oder Ähnliches auf. Es ist tatsächlich eine Chance für alle Beteiligten Regelungen zu schaffen um den Mitarbeitern zu helfen einfacher ins Berufsleben zurück zu finden.

Bei Fragen zu diesem Thema sprecht einfach die BEM-Teams an.

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