Mittwoch, 26. Dezember 2018
Pausenregelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1.1.2019 ist es nun doch soweit.
Der Arbeitgeber wird in allen Bereichen und Stationen eine Regelung zur Arbeitsunterbrechung einführen. Wir wissen genau, daß dieses Vorhaben nicht überall auf Zuneigung stoßen wird, aber wir müssen und werden jetzt damit umgehen und leben lernen.
Sicherlich wird es zu Beginn des Jahres zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen und deshalb hier nochmal einige Eckpunkte, die euch bekannt sein sollten:
Der § 4 des Arbeitszeitgesetzes sagt auszugsweise folgendes aus:
-bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden stehen jedem Mitarbeiter eine Pause von 30 Minuten zu
-beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden erhöht sich das Pausenvolumen auf 45 Minuten
-die zeitliche Lage der Pause muss zwingend jedem einzelnen Mitarbeiter spätestens zum jeweiligen Dienstantritt bekanntgegeben werden
Wir werden die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und ggf. den Arbeitgeber anmahnen diese Gesetzgebung vollumfänglich umzusetzen.
Dabei sind wir auf eure Hilfe angewiesen.
Sobald es bei euch zu einem Verstoß gegen diese Regelung kommt, solltet ihr uns informieren.
Nur so können wir effektiv handeln und euch unterstützen euer Recht auf Arbeitszeitunterbrechung durchzusetzen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.