Sonntag, 9. Dezember 2018
Stellungnahme des SBR zur Vergabe PAT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir zu der Diskussion PAT eine Erklärung abgeben:
Der Betriebsrat hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung zu PAT nur geben wird, wenn alle MA berücksichtigt werden.
Der Arbeitgeber hingegen hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es nur für den B 1 TXL zur Abgeltung nicht gewährter Pausen für das Jahr 2018 PAT geben wird.
Das war eine einseitige Willensbekundung des Arbeitgebers, welche nicht mit dem Betriebsrat verhandelt oder abgesprochen war.
Nun ist der Arbeitgeber rechtlich in der Pflicht diese öffentliche Auslobung auch umzusetzen.
Der Betriebsrat hat hinsichtlich der PAT keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen und wird dies auch nicht tun, sofern nicht alle MA Berücksichtigung finden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.