Freitag, 7. September 2018

Interessenausgleich Bereich 2

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen Entwurf zur sofortigen Aufhebung des Interessenausgleichs vorgelegt.

Nach eingehender Beratung hat der Betriebsrat der Aufhebung nicht zugestimmt.

Aus Sicht des Betriebsrats bedeutet dieser Interessenausgleich Schutz der Arbeitsplätze.

Genauere Ausführungen liefern wir euch gern auf den kommenden Betriebsversammlungen.


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