Für alle MA gilt:
- mit Ablauf des heutigen Tages (20.11.2018 - 24:00 Uhr) muss jedem MA der Urlaubsschein für das Jahr 2019 beschieden ausgehändigt sein.
- mit Beginn des morgigen Tages (21.11.2018) beginnt die Widerspruchsfrist für nicht genehmigten Urlaub. Diese Frist läuft am 27.11.2018 - 24:00 Uhr ab.
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