Freitag, 24. August 2018

Urlaub 2019

Wir haben bereits die Fristen für die Urlaubnahme veröffentlicht, hier nun noch die Reglungen, wie gemäß der jeweils gültigen BV der Urlaub zu verplanen ist:


B 2:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Sommerschulferien Berlin/Brandenburg dürfen höchstens 14 Kalendertage Urlaub beantragt werden.


B 1 TXL:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
- JEDER Mitarbeiter muss im ersten Quartal 4 Arbeitstage Urlaub beantragen.


B 1 SXF:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 11 Arbeitstage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.



zur Information an dieser Stelle nochmals die Terminkette mit den wichtigsten Fristen zur Urlaubsplanung 2019:


15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019

bis 18.9.2018
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.

9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.

21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter

28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.

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