Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchten wir euch darauf hinweisen, dass Resturlaube für das Kalenderjahr 2018 wie folgt zu verplanen sind:
B 2:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
B 1 TXL:
Ab 1. September macht der Arbeitgeber die Mitarbeiter mittels Formblatt darauf aufmerksam, den noch verbleibenden Resturlaub bis zum 1.10. zu verplanen. Resturlaube, welche bis zum 1.10. nicht verplant wurden, werden vom Arbeitgeber verplant.
B 1 SXF:
Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.
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