Mittwoch, 25. März 2020

Rufbereitschaft B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns die Nachricht des Arbeitgebers erreicht, dass für jede Kollegin/jeden Kollegen, die/der möchte, die Möglichkeit besteht an dem Modell "Rufbereitschaft " teilzunehmen.

Voraussetzung dafür ist, dass ihr eure aktuelle Telefonnummer in der jeweiligen Einsatzleitung nebst eurer Unterschrift hinterlasst. Allerdings müsst ihr dann auch für den geplanten Dienst in Rufbereitschaft erreichbar sein und dem Arbeitgeber für eventuellen Abruf zur Verfügung stehen.

Im ESS werdet ihr dann durch die Bezeichnung RB sehen, ob ihr tatsächlich zum Hafen kommen müsst oder zu Hause bleiben könnt.

Für die Zeit der Rufbereitschaft erfolgt die Bezahlung wie an jedem normalen Arbeitstag.

Dieses Angebot gilt ab sofort. Die Kurzarbeit bleibt davon unberührt.

Wobei wir beim nächsten Thema wären:

Wir sind sehr bemüht euch zu Thema Kurzarbeit ausführlich zu informieren. Jedoch ist es sehr schwer für uns, wenn wir nicht die Chance bekommen, einen entsprechenden Text verfassen zu können, da wir mit Beantwortung von Mails und Telefonaten überhäuft werden. Uns ist bewusst, dass jeder von euch so schnell wie möglich informiert werden möchte. Das liegt uns ebenfalls sehr am Herzen.

Deshalb unser Appell:

Bitte gebt uns ein wenig Luft, wir versprechen euch spätestens morgen Nachmittag hier Informationen zur Verfügung zu stellen.

Ganz lieben Dank für euer Verständnis.

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