Sonntag, 22. März 2020
Kurzarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur wir im Segment Aviation oder gar nur unsere Flughäfen sind von der Maßnahme Kurzarbeit betroffen.
Für uns als Betriebsrat ist es oberste Priorität die Arbeitsplätze zu sichern. Verschiedene Maßnahmen der derzeitigen Situation zu begegnen haben wir ausgelotet.
Um betriebsbedingten Kündigungen in Folge der stetig steigender Reduzierung der Kundenabfrage entgegen zu wirken, hat sich der Betriebsrat dazu entschieden der Kurzarbeit zuzustimmen. Derzeit befinden wir uns in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einer entsprechenden BV. Sobald diese unterzeichnet ist, werden wir euch informieren.
Wie funktioniert Kurzarbeit:
- Die Kurzarbeit betrifft ALLE im Unternehmen Beschäftigte und wird vom Arbeitgeber beantragt.
- Die Höhe der Kurzarbeit richtet sich nach der tatsächlichen Abforderung der Auftraggeber und kann somit monatlich variieren.
- Das Einkommen errechnet sich wie folgt:
Stundenabforderung für jeden Einzelnen (also tatsächlicher Arbeitseinsatz) mit der normalen Vergütung gemäß MTV (wird vom Arbeitgeber gezahlt) PLUS 60 % von den verbleibenden (nicht gearbeiteten) Stunden zum individuellen Arbeitsvertrag durch die Agentur (wird ebenfalls vom Arbeitgeber gezahlt)
Wie hoch die tatsächliche Stundenabforderung für jeden Einzelnen sein wird, können wir euch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, da dies auf die jeweilige Abforderung des Auftraggebers ankommt.
Wobei wir beim nächsten Thema sind:
Viele fragen sich, warum wir auf dem Hafen rumsitzen müssen. Der Auftraggeber hat ein bestimmtes Volumen an Dienstleistung bestellt, das er auch erfüllt haben möchte - anderenfalls wird keine Zahlung stattfinden. Und wenn keine Zahlung des Auftrages stattfindet, können auch die Gehälter nicht mehr gezahlt werden.
Unten stehend ein Link zur Beispielberechnung von Kurzarbeitergeld. So kann jeder einmal durchrechnen, wieviel Einbußen es für euch bedeutet bei unterschiedlichen Modellen:
https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html
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