Dienstag, 31. März 2020

betriebliche Altersvorsorge während der Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer seinen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge während der Kurzarbeitszeit ruhend stellen möchte, wendet sich bitte mit dem entsprechenden formlosen Antrag an die HR (Adresse könnt ihr bei uns abfragen). Es wird dann alles weitere veranlasst.


Info


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an folgende Themen sind wir momentan zur Klärung dran:

- Umgang mit der Parkplatzerhöhung (die Erhöhung wurde um einen Monat nach hinten verschoben, die eigentliche Erhöhung sollte ja zum 1.4.2020 stattfinden, nun zum 1.5.2020)

- gerechte Verteilung der RUB

- Umgang mit Nebenjobs

- Verplanung der Arbeitstage in voller Länge - keine halben Tage

Sobald wir mit dem Arbeitgeber ein Ergebnis erzielt haben, werden wir euch selbstverständlich hier informieren.


Passt auf euch auf.


Nachrichten


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle wieder ein kleines Update:

- EasyJet stellt den Flugverkehr gänzlich ein

- TXL wird vorerst nicht vorübergehend geschlossen

- die EU setzt die SLOT-Regelungen aus (was das für uns konkret bedeutet, können wir noch nicht sagen)

- Lufthansa meldet für 27.000 ihrer MA Kurzarbeit an

Montag, 30. März 2020

Ausweisstelle TXL/SXF


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ausweisstellen haben ab sofort wie folgt geöffnet:

Mo. - Fr. in der Zeit von jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Sonntag, 29. März 2020

Mail-Erreichbarkeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist aufgefallen, dass uns Mails vom Anbieter "web.de" nicht oder in einem unleserlichen Format erreichen, da der Anbieter "web.de" nicht den Sicherheitsvorschriften der Securitas entspricht.

Wir möchten euch deshalb darum bitten für Mails, die ihr uns zuschickt möglichst einen anderen Anbieter, wie z. B. "Gmail", "Hotmail", "AOL" oder Andere zu nutzen, sodass es uns weiterhin möglich ist eure Anfragen zu bearbeiten.



Donnerstag, 26. März 2020

Sprechzimmerbesetzung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen in unseren Reihen kann die Sprechzimmerbesetzung in der kommenden Woche nicht wie gewohnt sichergestellt werden. Wir sind sehr bemüht euch jeden Tag wenigstens telefonisch zur Verfügung zu stehen. Ihr könnt uns in der kommenden Woche auf jeden Fall unter der Telefonnummer

030/41013706

in der Zeit von 9:00 - 15:00 Uhr erreichen.


Selbstverständlich sind auch wir als Betriebsräte von der Kurzarbeit betroffen. Da diese Situation für uns alle neu ist, müssen wir uns ebenfalls neu organisieren. Aus diesem Grund müssen wir auch die Sprechzeiten verändern. Diese werden wir euch über nebenstehendes Fenster (links) jeweils zum Wochenende für die Folgewoche bekanntgeben.


Passt auf euch auf und bleibt gesund.


Zusendung der BV


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der hohen Nachfrage zur Übersendung der BV Kurzarbeit, kann es zu Verzögerungen kommen. Auf jeden Fall erhält jeder, der uns angefragt hat, die BV auch übersandt.

Wir danken für euer Verständnis.


Eure Fragen:

Warum bitten wir um Übersendung eurer Personalnummer sowie die Angabe des Bereichs in dem ihr tätig seid?

Die Personalnummer ist für uns nur interessant, da einige von euch phantastische Phantasienamen als Mail-Adresse haben und wir eine Möglichkeit brauchen um zu überprüfen, dass derjenige welcher auch wirklich ein Kollege von uns ist.

Die Angabe des Bereichs dient dazu uns die Arbeit zu erleichtern, welche BV wir versenden müssen.

Wir hoffen hiermit etwaige Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben.

Rufbereitschaft B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben nach telefonischer Rücksprache mit dem Arbeitgeber Neuigkeiten in Bezug auf Rufbereitschaft:

Wir hoffen euch an dieser Stelle einige Fragen beantworten zu können:

- Soweit ihr es möchtet, werdet ihr an euren normalen Arbeitstagen zu Hause belassen. Die Bezahlung erfolgt so, als wenn ihr auf dem Flughafen euren Dienst verrichten würdet.
Also: ihr bekommt auch eure Zuschläge.

- Die zeitliche Lage eurer Arbeitszeit wird wie gehabt im Wochendienstplan festgelegt. Gemäß BV Dienstplanung wird euch der Ort der Tätigkeit am Vortag mittels ESS bekannt gegeben (zu Hause
oder Terminal).

- Ein Abruf im Laufe des Bereitschaftstages kann telefonisch durch die Einsatzleitung in der geplanten Dienstzeit erfolgen. Ein Abruf an euren freien Tagen oder außerhalb der geplanten
Dienstzeit ist nicht möglich.


BV Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch kurz über die Betriebsvereinbarungen Kurzarbeit informieren:

Für den Bereich 1 gilt:

• Kurzarbeit ab 1.4.2020 in Höhe von 70/100.
• Die Stundenwertstellung sowie die Wertstellung der Zuschläge für die Urlaubsberechnung wird per 31.3.2020 eingefroren.
• Die Jahressonderzahlung im Mai erfolgt auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit, die Jahressonderzahlung im November erfolgt auf Basis der reduzierten
monatlichen Arbeitszeit.
• Die alternativen Schichtraster bleiben für das Jahr 2021 bestehen, allerdings nur in der Höhe des Jahres 2020 (25 %). Die Antragsfristen bleiben unberührt.
• Die negativen Arbeitszeitkonten werden mit Stand 31.3.2020 eingefroren und treten mit Beendigung der Kurzarbeit in Kraft, mit sofortiger Wirkung findet die BV AZK keine Anwendung
(Anwendung des MTV). Positive Arbeitszeitkonten werden durch Freizeitausgleich abgebaut.
• Sollte ein Flughafen schließen, so ist die dortige Belegschaft von Kurzarbeit in Höhe von 100/100 betroffen.
• Während der Laufzeit sind Neueinstellungen, betriebsbedingte Kündigungen sowie temporäre Versetzungen ausgeschlossen.
• Die Dienstplanung erfolgt wie gehabt über die Wochendienstplanung.
• Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Agentur.
• Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wirkt § 4 (3) EntgFG.

Für den Bereich 2 gilt:

• Kurzarbeit ab 1.4.2020 in Höhe von 80/100.
• Die Stundenwertstellung sowie die Wertstellung der Zuschläge für die Urlaubsberechnung wird per 31.3.2020 eingefroren.
• Die Jahressonderzahlung im Mai erfolgt auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit, die Jahressonderzahlung im November erfolgt auf Basis der reduzierten
monatlichen Arbeitszeit.
• Die alternativen Schichtraster bleiben für das Jahr 2021 bestehen, allerdings nur in der Höhe des Jahres 2020 (10 %). Die Antragsfristen bleiben unberührt.
• Die negativen Arbeitszeitkonten werden mit Stand 31.3.2020 eingefroren und treten mit Beendigung der Kurzarbeit in Kraft, mit sofortiger Wirkung findet die BV AZK keine Anwendung
(Anwendung des MTV). Positive Arbeitszeitkonten werden durch Freizeitausgleich abgebaut.
• Sollte ein Flughafen schließen, so ist die dortige Belegschaft von Kurzarbeit in Höhe von 100/100 betroffen.
• Während der Laufzeit sind Neueinstellungen, betriebsbedingte Kündigungen sowie temporäre Versetzungen ausgeschlossen.
• Die Dienstplanung erfolgt wie gehabt über die Wochendienstplanung.
• Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Agentur.
• Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wirkt § 4 (3) EntgFG.

Diese BV könnt ihr über den Arbeitgeber sowie über uns abfragen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir auf dieser Seite die BV nicht vollständig einstellen werden.

Ihr könnt uns gern eine E-Mail (Mail-Adressen nebenstehend) mit der Angabe eurer Personalnummer sowie den Bereich, in dem ihr tätig seid, senden, sodass wir euch auch auf elektronischem Weg die jeweilige für euch geltende BV übersenden können.

Eure Mail-Adressen werden wir dann in unseren internen Verteiler aufnehmen, sofern ihr diesem nicht ausdrücklich widersprecht, sodass wir die Möglichkeit haben, euch noch schneller und besser mit Neuigkeiten versorgen zu können. Die Aufnahme in unserem Verteiler dient für uns ausschließlich dazu, euch aktuelle Informationen weitergeben zu können, die Mailadressen werden nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Verwendung eurer Mail-Adressen endet mit der Amtsperiode dieses Betriebsrats bzw. sofort mit eurem Widerruf zur Nutzung.



Informationen zu Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch an dieser Stelle über das Thema Kurzarbeit informieren:

Vorangeschickt ein paar allgemeine Informationen:

Wir als Betriebsrat waren gezwungen auf Grund der derzeitigen Situation mit dem Arbeitgeber in Folge der stetig steigenden Reduzierungen des Auftragsvolumens durch die Auftraggeber über mögliche Maßnahmen zu verhandeln, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Nach Abwägung aller Möglichkeiten hat sich der Betriebsrat dazu entschieden der Kurzarbeit zuzustimmen.

Dazu wurden für den Bereich 1 als auch für den Bereich 2 entsprechend jeweils eine BV erarbeitet und verabschiedet. Bitte beachtet, dass der Betriebsrat in seiner Gesamtheit eine Betriebsvereinbarung erarbeitet/berät/überarbeitet und verabschiedet, nicht einzelne Personen.

Diese BV könnt ihr über den Arbeitgeber sowie über uns abfragen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir auf dieser Seite die BV nicht einstellen werden.
Ihr könnt uns gern eine E-Mail (Mail-Adressen nebenstehend) mit der Angabe eurer Personalnummer sowie den Bereich, in dem ihr tätig seid, senden, sodass wir euch auch auf elektronischem Weg die jeweilige für euch geltende BV übersenden können.

Eure Mail-Adressen werden wir dann in unseren internen Verteiler aufnehmen, sofern ihr diesem nicht ausdrücklich widersprecht, sodass wir die Möglichkeit haben, euch noch schneller und besser mit Neuigkeiten versorgen zu können. Die Aufnahme in unserem Verteiler dient für uns ausschließlich dazu, euch aktuelle Informationen weitergeben zu können, die Mailadressen werden nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Verwendung eurer Mail-Adressen endet mit der Amtsperiode dieses Betriebsrats bzw. sofort mit eurem Widerruf zur Nutzung.

Nun zum eigentlichen Thema Kurzarbeit:

WAS BEDEUTET KURZARBEIT?

Kurzarbeit heißt, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren können, weil die Auftragslage zurückgegangen ist. Die Kurzarbeit ist also eine Art “Teilarbeitslosigkeit”, die aber den Vorteil hat, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und dem Arbeitgeber eine flexible Handhabung ermöglicht wird. Bei steigender Kundenabforderung kann die Arbeit schnell und unbürokratisch wieder aufgenommen werden.

WER BEANTRAGT KURZARBEIT?

Kurzarbeitergeld beantragt der Arbeitgeber. Ihr müsst gar nichts tun.

WAS BEDEUTET KURZARBEITERGELD FÜR DAS GEHALT?

Wer als Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt wird, hat einen Verdienstausfall. Denn für die nicht geleisteten Arbeitsstunden erhält er auch keinen Lohn, was wiederum den Arbeitgeber finanziell entlastet. Damit der Verlust beim Arbeitnehmer nicht zu groß ausfällt, gleicht die Bundesagentur für Arbeit mit 60 % (67 % mit Kindern) des entgangenen Nettoverdienstes wieder aus.

https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind im Sozialgesetzbuch III genau geregelt. Kurzarbeit kann der Arbeitgeber demnach anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. Das bedeutet, dass zunächst auch Zeitguthaben aus AZK oder Urlaub abgebaut werden müssen.

DARF WÄHREND DER KURZARBEIT EINE NEBENTÄTIGKEIT ANGENOMMEN WERDEN?

Beschäftigte, die schon vor Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben, können diese fortführen. Maßgeblich ist der erste Abrechnungsmonat des Kurzarbeitergeldes. Das daraus erzielte Einkommen wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Anders ist es allerdings, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen oder die bestehende Nebenbeschäftigung erweitert wird. In diesem Fall wird das erzielte Einkommen auf das gezahlte Kurzarbeitergeld vollständig angerechnet. Das Kurzarbeitergeld verringert sich entsprechend.
Ausnahme hiervon sind gemäß § 421 c SGB III systemrelevante Branchen und Berufe wie z. B. Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorger, der Transport- und Personenverkehr aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen. Besondere Bedeutung haben zudem das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Land- und Ernährungswirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Hier können Nebentätigkeiten ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld aufgenommen werden.

WAS SOLLTE JETZT JEDER VON EUCH UNBEDINGT TUN:

Ihr müsst dringend, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, alle noch offene Resturlaube im ESS bis zum 31.3.2020 verplanen!

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABT IHR DEN EINKOMMENSVERLUST MÖGLICHERWEISE ABZUMILDERN?

Ihr könnt beispielsweise Anträge auf Wohngeld oder aufstockende Grundsicherung beim zuständigen Amt stellen.
Alleinerziehende Elternteile unter Umständen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.



Mittwoch, 25. März 2020

Rufbereitschaft B 1


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns die Nachricht des Arbeitgebers erreicht, dass für jede Kollegin/jeden Kollegen, die/der möchte, die Möglichkeit besteht an dem Modell "Rufbereitschaft " teilzunehmen.

Voraussetzung dafür ist, dass ihr eure aktuelle Telefonnummer in der jeweiligen Einsatzleitung nebst eurer Unterschrift hinterlasst. Allerdings müsst ihr dann auch für den geplanten Dienst in Rufbereitschaft erreichbar sein und dem Arbeitgeber für eventuellen Abruf zur Verfügung stehen.

Im ESS werdet ihr dann durch die Bezeichnung RB sehen, ob ihr tatsächlich zum Hafen kommen müsst oder zu Hause bleiben könnt.

Für die Zeit der Rufbereitschaft erfolgt die Bezahlung wie an jedem normalen Arbeitstag.

Dieses Angebot gilt ab sofort. Die Kurzarbeit bleibt davon unberührt.

Wobei wir beim nächsten Thema wären:

Wir sind sehr bemüht euch zu Thema Kurzarbeit ausführlich zu informieren. Jedoch ist es sehr schwer für uns, wenn wir nicht die Chance bekommen, einen entsprechenden Text verfassen zu können, da wir mit Beantwortung von Mails und Telefonaten überhäuft werden. Uns ist bewusst, dass jeder von euch so schnell wie möglich informiert werden möchte. Das liegt uns ebenfalls sehr am Herzen.

Deshalb unser Appell:

Bitte gebt uns ein wenig Luft, wir versprechen euch spätestens morgen Nachmittag hier Informationen zur Verfügung zu stellen.

Ganz lieben Dank für euer Verständnis.

Montag, 23. März 2020

Nachrichten


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ein kleines Update:


1. Deutschlandweites Kontaktverbot angeordnet

- Ansammlung von mehr als 2 Personen ist nicht mehr erlaubt
- weiterhin erlaubt sind Wege zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen, Notbetreuung für Kinder

2. Diese Regeln gelten ab sofort für mindestens 2 Wochen

3. Ausgenommen vom Kontaktverbot sind Familie sowie Wirtschaft

4. Kontrollen des Kontaktverbots werden von Polizeibeamte und Mitarbeiter der Ordnungsämter sichergestellt

WICHTIG:
Bitte bei Verlassen der Wohnung/des Hauses immer den Ausweis oder ein anderes mit Lichtbild versehenes Dokument, aus dem die Anschrift ersichtlich ist, mit sich führen!!!

Sonntag, 22. März 2020

Danke


DANKE an euch Kolleginnen und Kollegen, die die Fahne hochhalten

DANKE an euch Kolleginnen und Kollegen, die uns in der jetzigen Situation unterstützen

DANKE an euch Kolleginnen und Kollegen, für euer besonnenes Verhalten und eure Umsicht

DANKE an euch Kolleginnen und Kollegen, die sich jeden Tag einer möglichen Gefahr aussetzen


WIR MÖCHTEN EUCH UNSEREN HÖCHSTEN RESPEKT ZOLLEN


Eine Bitte


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte verbreitet keine Panik
bitte setzt keine Gerüchte in die Welt
bitte gebt nur fundierte Informationen heraus

Wir sitzen alle im selben Boot und müssen alles daran setzen die Krise gemeinsam zu überstehen.

Passt auf euch und eure Familien auf und bleibt gesund.

Kurzarbeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht nur wir im Segment Aviation oder gar nur unsere Flughäfen sind von der Maßnahme Kurzarbeit betroffen.

Für uns als Betriebsrat ist es oberste Priorität die Arbeitsplätze zu sichern. Verschiedene Maßnahmen der derzeitigen Situation zu begegnen haben wir ausgelotet.

Um betriebsbedingten Kündigungen in Folge der stetig steigender Reduzierung der Kundenabfrage entgegen zu wirken, hat sich der Betriebsrat dazu entschieden der Kurzarbeit zuzustimmen. Derzeit befinden wir uns in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einer entsprechenden BV. Sobald diese unterzeichnet ist, werden wir euch informieren.

Wie funktioniert Kurzarbeit:

- Die Kurzarbeit betrifft ALLE im Unternehmen Beschäftigte und wird vom Arbeitgeber beantragt.

- Die Höhe der Kurzarbeit richtet sich nach der tatsächlichen Abforderung der Auftraggeber und kann somit monatlich variieren.

- Das Einkommen errechnet sich wie folgt:
Stundenabforderung für jeden Einzelnen (also tatsächlicher Arbeitseinsatz) mit der normalen Vergütung gemäß MTV (wird vom Arbeitgeber gezahlt) PLUS 60 % von den verbleibenden (nicht gearbeiteten) Stunden zum individuellen Arbeitsvertrag durch die Agentur (wird ebenfalls vom Arbeitgeber gezahlt)

Wie hoch die tatsächliche Stundenabforderung für jeden Einzelnen sein wird, können wir euch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, da dies auf die jeweilige Abforderung des Auftraggebers ankommt.

Wobei wir beim nächsten Thema sind:

Viele fragen sich, warum wir auf dem Hafen rumsitzen müssen. Der Auftraggeber hat ein bestimmtes Volumen an Dienstleistung bestellt, das er auch erfüllt haben möchte - anderenfalls wird keine Zahlung stattfinden. Und wenn keine Zahlung des Auftrages stattfindet, können auch die Gehälter nicht mehr gezahlt werden.


Unten stehend ein Link zur Beispielberechnung von Kurzarbeitergeld. So kann jeder einmal durchrechnen, wieviel Einbußen es für euch bedeutet bei unterschiedlichen Modellen:

https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html

Abfertigung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte lasst die Passagierabfertigung nur noch als "Einzelabfertigung" stattfinden.

Lass den Passagier den Gürtel abnehmen und ggf. die Schuhe ausziehen.

Bittet die Boardkartenkontrolle um Unterstützung bei der Einlassverzögerung der Fluggäste.


Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich 2: auch bitte bei euch die Abfertigung von Personal einzeln stattfinden lassen.

Ausgangsbeschränkungen/Ausgangssperre


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

einige Bundesländer haben bereits Ausgangsbeschränkungen verhängt.

Berlin/Brandenburg ist davon noch nicht betroffen.

Eine Ausgangsbeschränkung bedeutet jedoch nicht, dass ihr gar nicht mehr die Wohnung/das Haus verlassen dürft.

Bitte informiert euch regelmäßig durch Verfolgung vertrauenswürdiger Medien.

Securitas


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch Securitas ist von der weltweiten Krise nicht ausgenommen. Es geht hier nicht nur um die Aviation oder gar nur um unsere Flughäfen. Vielmehr betrifft es alle Segmente der Securitas in allen Ländern.

Für uns an den Flughäfen Berlin/Brandenburg wurden nochmals 10.000 Atemschutzmasken bestellt, die in den nächsten Tagen geliefert werden sollen.



Nachrichten


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch hier einen kurzen Überblick über die derzeitige Situation geben:

mehr als 22.000 Menschen sind in Deutschland bereits an Corona erkrankt

mehr als 300.000 Menschen sind weltweit an Corona erkrankt


76.000 Unternehmen in Deutschland haben bereits Anträge zur Kurzarbeit gestellt, unbenommen davon mussten leider auch viele Unternehmen Insolvenz anmelden.


Die Regierung berät darüber, sich mit ca. 150 MRD neu zu verschulden.

Montag, 16. März 2020

Betriebsversammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreichte uns die Mail der Betreiber der Veranstaltungsorte zu unseren Betriebsversammlungen:

Es wurden unsere Buchungen der Räumlichkeiten zu den Betriebsversammlungen auf Grund der aktuellen Lage storniert, sodass wir nunmehr keine Räumlichkeiten zur Durchführung der Betriebsversammlungen haben.

Wir werden uns diesbezüglich so schnell wie möglich mit dem Arbeitgeber beraten, um entsprechende Lösungen zu finden, euch eine Plattform zum Informationsaustausch zu bieten.

Wir danken für euer Verständnis und halten euch hier auf dem Laufenden.


PASST AUF EUCH AUF UND BLEIBT GESUND

Sonntag, 15. März 2020

Betriebsversammlungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die geplanten Betriebsversammlungen finden wie folgt statt:

TXL: 30.3.2020 im Hotel Mercure

SXF: 2.4.2020 im ATC, 5. OG

jeweils in 2 Teilversammlungen:

1. Teilversammlung: 9:00 - 12:30 Uhr (ab ca. 11:00 Uhr Arbeitgeberteilnahme)

2. Teilversammlung: 13:30 - 17:00 Uhr (ab ca. 15:30 Uhr Arbeitgeberteilnahme)

Themen werden unter anderem sein:


- Informationen des Betriebsrats
- Informationen der Gewerkschaften
- Informationen des Arbeitgebers insbesondere zur aktuellen Lage


Sollten wir gezwungen sein die Betriebsversammlungen auf Grund der aktuellen Lage absagen zu müssen, werden wir euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.