Freitag, 24. August 2018

Wechsel im Gremium

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch darüber informieren, dass Claudia Görlitz ihr Mandat im Betriebsrat niedergelegt hat. Wir möchten uns an dieser Stelle für ihre Arbeit recht herzlich bedanken und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg.

Gleichzeitig begrüßen wir als "neues" Mitglied im Betriebsrat Nurten Liebert und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Verplanung von Resturlauben 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir euch darauf hinweisen, dass Resturlaube für das Kalenderjahr 2018 wie folgt zu verplanen sind:


B 2:

Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.



B 1 TXL:

Ab 1. September macht der Arbeitgeber die Mitarbeiter mittels Formblatt darauf aufmerksam, den noch verbleibenden Resturlaub bis zum 1.10. zu verplanen. Resturlaube, welche bis zum 1.10. nicht verplant wurden, werden vom Arbeitgeber verplant.




B 1 SXF:

Im September werden den entsprechenden Arbeitnehmern Vorschläge für die zeitliche Lage der Resturlaube unterbreitet. Diese sind grundsätzlich bis Jahresende zu verplanen. Die Vorschläge werden verbindlich, wenn der Mitarbeiter nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch muss ein Alternativvorschlag durch den Mitarbeiter erfolgen.


Urlaub 2019

Wir haben bereits die Fristen für die Urlaubnahme veröffentlicht, hier nun noch die Reglungen, wie gemäß der jeweils gültigen BV der Urlaub zu verplanen ist:


B 2:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Sommerschulferien Berlin/Brandenburg dürfen höchstens 14 Kalendertage Urlaub beantragt werden.


B 1 TXL:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 14 Kalendertage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.
- JEDER Mitarbeiter muss im ersten Quartal 4 Arbeitstage Urlaub beantragen.


B 1 SXF:
- JEDER Mitarbeiter muss mindestens einmal im Kalenderjahr 11 Arbeitstage zusammenhängend Urlaub beantragen.
- JEDER Mitarbeiter muss den gesamten Urlaub bis auf 4 Resturlaubstage verplanen.
- In den Monaten Juni, Juli, August dürfen höchstens 14 Arbeitstage Urlaub beantragt werden.



zur Information an dieser Stelle nochmals die Terminkette mit den wichtigsten Fristen zur Urlaubsplanung 2019:


15.8.2018 - 18.8.2018
Übergabe der Urlaubsformulare und individuellen Masterschichtpläne für das Jahr 2019

bis 18.9.2018
Abgabe des gemäß BV Urlaub ausgefüllten Urlaubsantrages durch die Mitarbeiter bei der Stationsleitung/Einsatzleitung. Eine Kopie des Urlaubantrages mit Eingangsstempel geht unverzüglich an die Mitarbeiter zurück. Nach dem 18.9.2018 eingereichte Urlaubsanträge werden in der Jahresurlaubsplanung erst ab dem 15.11.2018 berücksichtigt.

9.11.2018 - 20.11.2018
Aushändigung des beschiedenen Urlaubsantrags an alle Mitarbeiter. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann.

21.11.2018 - 27.11.2018
Widerspruchsfrist der Mitarbeiter

28.11.2018 - 4.12.2018
Bearbeitung der Widersprüche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche zum oben genannten Planungszeitraum des Jahresurlaubs nicht im Betrieb sind, werden rechtzeitig schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, ihren Urlaub gemäß BV Urlaub termingerecht wie oben beschrieben, zu beantragen.

Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende September sowie Anfang Oktober finden an den Standorten TXL sowie SXF die Betriebsversammlungen statt.

Die genauen zeitlichen Lagen werden wir euch rechtzeitig wissen lassen.


Allerding könnt ihr uns im Vorfeld Themen zusenden (per Mail, Briefkasten oder an alle Betriebsräte), über die wir berichten sollen oder Fragen, die wir an den Arbeitgeber richten werden.


ASA-Begehung TXL

Nun endlich wurde ein Termin mit dem Landesamt gefunden zur Begehung der Arbeitsplätze in TXL:

Dieser findet am 18.9.2018 statt.

Über den Ausgang werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.

Donnerstag, 2. August 2018

Gerüchteküche B 1 TXL

Gestern erreichte uns die Information über die Gerüchteküche, dass der Arbeitgeber einen Newsletter herausgebracht haben soll, in dem er 5-1-5 ankündigte.

Entwarnung: Es gibt keinen Newsletter vom Arbeitgeber. Es ist auch kein 5-1-5 angeordnet.


Dieses Gerücht basierte auf einem Auszug aus einer Uralt-BV, die gar keine Rechtskraft mehr hat.

Aus welcher Ecke wer dieses Schriftstück gezerrt hat, ist uns unbekannt. Jedoch, wenn der Herausgeber dieser Information so arbeiten möchte, bitte bei uns melden, wir unterstützen gern in der Anpassung des individuellen Masterschichtplans.

Halbwahrheiten zur Wahlanfechtung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Erstaunen mussten wir feststellen, wie viele Mitarbeiter ihr Halbwissen preisgeben und damit die Belegschaft verunsichern.

Nun mal etwas Grundsätzliches:

Wie wir bereits informiert haben, wurde die Betriebsratswahl durch 3 Arbeitnehmer vor dem ArbG Cottbus angefochten. Das ArbG Cottbus ist jedoch nicht zuständig und das Verfahren wurde an das ArbG Berlin verwiesen. Bislang liegt uns jedoch weder ein Termin zur Güteverhandlung noch eine Aufforderung zur Stellungnahme durch das ArbG Berlin vor. Selbst die Zulassung des Antrags vor dem ArbG Berlin steht noch aus.

Da von einem Gericht bislang nicht festgestellt wurde, ob der gewählte Betriebsrat rechtmäßig oder eben nicht rechtmäßig im Amt ist, ist die Handlungsfähigkeit des bestehenden Betriebsrates nicht eingeschränkt. Der bestehende Betriebsrat kann wirksam Verhandlungen führen sowie Vereinbarungen abschließen.

Nun kommt es auf die Entscheidung des Gerichts an. Hier ist es abhängig davon, ob die Wahl als nichtig erklärt wird (also ob der bestehende Betriebsrat überhaupt besteht) oder nicht. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist der Betriebsrat wirkungsvoll im Amt.

Auch ist die Behauptung der Kollegin "jeder, der mit dem neuen Betriebsrat nicht einverstanden ist, kann die Wahl anfechten" schlichtweg falsch und stört unnötig den Betriebsfrieden.

Anfechtungsgründe sind: wenn der Bewerber oder Dritte eine strafbare Handlung oder Wahlbeeinflussung begangen haben oder wenn wesentliche Vorschriften der WO unbeachtet geblieben sind

Anfechtungsberechtigt sind: mindestens 3 Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder der Arbeitgeber

Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses.

Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ist eine Wahlanfechtung in krassen Ausnahmefällen möglich, und zwar, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt.



Die sicherste Weg um valide Antworten über BVen mit bestehender Rechtskraft sowie Betriebsratsarbeit zu erhalten, ist die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat, auch über Mail (siehe nebenstehende Links).

Einsatz B 2 - SiMa "Oktoberfest"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch nochmals darüber informieren, dass es noch freie Plätze für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern beim Oktoberfest München gibt.

Der Einsatz soll vom 18.9. - 7.10.2018 erfolgen.

Die Entlohnung erfolgt nach dem tariflichen Stundengrundlohn gemäß ETV, das heißt, nach dem selben Lohn, den ihr auch hier erhaltet (13,00 € die Stunde).

Der Einsatzrhythmus ist: 4 Tage Einsatz, 1 Tag frei, 4 Tage Einsatz...

Die tägliche Arbeitszeit beträgt zwischen 8 und 12 Stunden.

Es gibt während der dienstfreien Tage ein umfassendes Betreuungsprogramm.

Die Unterbringung mit Vollverpflegung erfolgt in einem 3 * Hotel (H2 oder H4)

Die erste An- sowie die letzte Abreise wird vergütet.

Eure Tätigkeit besteht darin, die Ein- und Ausgangskontrollen zum Oktoberfestgelände sowie die Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.

Wer Interesse an dem Einsatz hat, bitte bei eurer Stationsleitung melden.

Gern könnt ihr auch eine Mail an uns schreiben, wir werden dann unterstützend tätig: schroeter.corinna@securitas.de