Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten euch an dieser Stelle daran erinnern, dass ihr unbedingt eure Urlaubsansprüche, welche durch eine Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten wurden, gemäß BV nach Genesung innerhalb von 14 Tagen neu beantragen müsst, anderenfalls kann der Arbeitgeber diesen Urlaubsanspruch verplanen.
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