Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem Betriebsrat ist die Parkplatzerhöhung bekannt. Wir haben geprüft, inwiefern jedes Gewerk von der Erhöhung betroffen ist: jeder ist betroffen. Auch haben wir uns diesbezüglich rechtlich beraten lassen, das Ergebnis ist, dass wir als Betriebsrat und auch jeder Mieter die Erhöhung leider hinnehmen muss oder eben von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
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