Freitag, 3. Mai 2019

Bewachungsregister


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit 2016 gibt es ein weiteres Regelwerk für Sicherheitsunternehmen. In diesem Zusammenhang ist auch Securitas verpflichtet, die daraus entstandenen Anforderungen zu erfüllen.

Dazu erhalten alle Mitarbeiter, die diesem Regelwerk unterliegen, ein Schreiben vom Arbeitgeber.

Hier seid ihr gefragt: Bitte beantwortet das euch zugegangene Schreiben und übersendet dem Arbeitgeber die angeforderten Belege. Nur Mitarbeiter, deren vollständige Daten vorliegen, werden künftig in einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt sein dürfen.

(bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 04.11.2016 (BGBI.I, S.2456))

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