Freitag, 1. Februar 2019

Brückenteilzeit


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 1.1.2019 trat das Brückenteilzeitgesetz in Kraft.

Es ermöglicht Arbeitnehmern die temporäre Reduzierung ihrer Arbeitszeit und regelt die problemlose Rückkehr in ihren alten Vollzeitvertrag.
Für einen vorher festgelegten Zeitraum zwischen mindestens einem Jahr und höchstens fünf Jahren kann jeder Mitarbeiter diesen Antrag stellen.

Wie bisher im Teilzeitrecht gilt: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen. Die Teilzeit ist spätestens drei Monate vor Beginn zu beantragen.
Dieser Antrag ist beim Arbeitgeber in Textform zu stellen. Wer befristet in Teilzeit arbeiten möchte, muss sich vorher festlegen: Während der Brückenteilzeit ist keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit möglich, um dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu gewähren.

Bei Fragen und Hilfestellung dazu stehen wir euch gerne zur Verfügung.

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