Mittwoch, 26. Dezember 2018

Pausenregelung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 1.1.2019 ist es nun doch soweit.

Der Arbeitgeber wird in allen Bereichen und Stationen eine Regelung zur Arbeitsunterbrechung einführen. Wir wissen genau, daß dieses Vorhaben nicht überall auf Zuneigung stoßen wird, aber wir müssen und werden jetzt damit umgehen und leben lernen.

Sicherlich wird es zu Beginn des Jahres zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen und deshalb hier nochmal einige Eckpunkte, die euch bekannt sein sollten:

Der § 4 des Arbeitszeitgesetzes sagt auszugsweise folgendes aus:

-bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden stehen jedem Mitarbeiter eine Pause von 30 Minuten zu
-beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden erhöht sich das Pausenvolumen auf 45 Minuten
-die zeitliche Lage der Pause muss zwingend jedem einzelnen Mitarbeiter spätestens zum jeweiligen Dienstantritt bekanntgegeben werden

Wir werden die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und ggf. den Arbeitgeber anmahnen diese Gesetzgebung vollumfänglich umzusetzen.

Dabei sind wir auf eure Hilfe angewiesen.
Sobald es bei euch zu einem Verstoß gegen diese Regelung kommt, solltet ihr uns informieren.
Nur so können wir effektiv handeln und euch unterstützen euer Recht auf Arbeitszeitunterbrechung durchzusetzen.


Freitag, 21. Dezember 2018

Frohe Weihnacht - Merry Christmas - Feliz Navidad - Buon Natale - Joyeux noel - God Jul - Mutlu Noeller - с Рождеством - Καλά Χριστούγεννa - عيد ميلاد سعيد


Jetzt ist die Zeit
der tausend Lichter,
sie erstrahlen wunderschön,
sie zaubern ein Lächeln auf die Gesichter,
von Menschen, die vorübergehen.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen euch, euren Familien, Angehörigen und Freunden
ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr.





Freitag, 14. Dezember 2018

Verhandlung AZK


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 6.12.2018 hat die Verhandlung zu der BV AZK mit folgendem Ergebnis stattgefunden:

Der Arbeitgeber wollte eine deutliche Erhöhung des Ansparvolumens erreichen. Der Betriebsrats konnte dies erfolgreich abwehren.
Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht an.

Sonntag, 9. Dezember 2018

Stellungnahme des SBR zur Vergabe PAT


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir zu der Diskussion PAT eine Erklärung abgeben:

Der Betriebsrat hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung zu PAT nur geben wird, wenn alle MA berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber hingegen hat in der Betriebsversammlung geäußert, dass es nur für den B 1 TXL zur Abgeltung nicht gewährter Pausen für das Jahr 2018 PAT geben wird.

Das war eine einseitige Willensbekundung des Arbeitgebers, welche nicht mit dem Betriebsrat verhandelt oder abgesprochen war.

Nun ist der Arbeitgeber rechtlich in der Pflicht diese öffentliche Auslobung auch umzusetzen.

Der Betriebsrat hat hinsichtlich der PAT keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen und wird dies auch nicht tun, sofern nicht alle MA Berücksichtigung finden.