Dienstag, 23. November 2021

Geltende Corona-Verordnung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der neuen Corona-Verordnung ergeben sich folgende Neuerungen:

Ein Einsatz ist nur noch mit folgenden Nachweisen möglich:

            geimpft   oder     genesen    oder    getestet

Die Wahl liegt beim Arbeitnehmer, in welcher Form er seinem Arbeitgeber die Einsatzfähigkeit nachweisen möchte.

Der Arbeitgeber darf den Impf- oder Genesenstatus nicht abfragen, allerdings muss der Arbeitnehmer einen Nachweis über seinen Status erbringen.

Sofern ihr nicht möchtet, dass der Arbeitgeber euren Impf- oder Genesenstatus erfährt, seid ihr verpflichtet durch einen zertifizierten Test eure Einsatzfähigkeit für jeden Arbeitstag nachzuweisen: Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h.

Der Arbeitgeber allerdings möchte allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit anbieten täglich vor Dienstbeginn im BBAC einen Schnelltest durchführen zu können, um die Einsatzfähigkeit vor Ort nachzuweisen. Die Zeit für diesen Test gehört nicht zur Arbeitszeit und wird somit auch nicht vergütet.

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die dem Arbeitgeber ihre Einsatzfähigkeit durch den vollständigen Impfstatut oder den Genesungsstatus (nicht älter als 6 Monate) nachweisen möchten, hat der Arbeitgeber eine Mailadresse eingerichtet, an die ihr die entsprechenden Nachweise senden könnt:

            3g-nachweis_ber@securitas.de

Ihr könnt diese Nachweise auch persönlich im BBAC einreichen.


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