Mittwoch, 22. September 2021

Corona-Tests zu den Betriebsversammlungen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben gestern durch die Holding die Freigabe erhalten, dass zu den Betriebsversammlungen ein Test akzeptiert wird, der nicht älter als 24 h ist. Für alle Koll., die einen solchen Test vorweisen können, entfällt die "Testpflicht" vor Ort.


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