Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir euch an dieser Stelle darüber informieren, wie zu verfahren ist, wenn ihr für den nächstfolgenden Arbeitstag eure Dienstzeit nicht fristgerecht erhaltet:
Die Fristen gelten wie folgt:
B 1
Frühdienst: 11:00 Uhr
Spätdienst: 19:00 Uhr
Nachtdienst: 23:00 Uhr
B 2
für alle Schichtarten: 13:00 Uhr
Bei Nichtbekanntgabe der Dienstzeiten zu den o. g. Fristen gilt folgendes:
B 1
DB im Früh: 4:30 Uhr
DB im Spät: 13:00 Uhr
DB Tagdienst: 8:00 Uhr
DB Nacht: 21:00 Uhr
B 2
DB im Früh: 6:00 Uhr
DB im Spät: 14:00 Uhr
DB Tagdienst: 8:00 Uhr
DB Nacht: 22:00 Uhr
Die Länge des Dienstes richtet sich nach der individuellen Regelarbeitszeit und ggf. individuellen Sondervereinbarungen.
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