Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenen Anlass: Die Änderungen bei dem Prozedere der Shopping-Card betrifft lediglich die Neuausgabe, also für all diese Karten, die zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren oder bei denen, wo die Erstausgabe erfolgt.
Für alle anderen über das Jahresende gültigen Karten ändert sich nichts.
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