Dienstag, 13. August 2019

Digitale Lohnabrechnung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wir wurden überrascht, dass es ab September die Lohnabrechnung in digitaler Form geben soll. Die dazu existierende KBV (Konzernbetriebsvereinbarung) wurde bereits 2017 abgeschlossen. Diese regelt die Verfahrensweise für alle im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Wie kommt eine KBV zustande? Im Konzernbetriebsrat sind sämtliche in Deutschland existierende Betriebsräte und/oder Gesamtbetriebsräte vertreten. Diese vertreten zur Zeit 20.000 in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die Aviation Deutschland ist durch 2 Entsandte des Gesamtbetriebsrats mit einem Stimmpaket von insgesamt 4020 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten.

2017 war die Aviation Berlin/Brandenburg mit einem Stimmanteil von etwa 1800 vertreten. Nun könnt ihr euch selbst ausrechnen, wie viel Einfluss die Stimmanteile der Aviation Berlin/Brandenburg von ca. 1.800 bzw. z. Z. Aviation Deutschland 4020 im Verhältnis zu den verbleibenden 18.000 bzw. 16.080 haben.....nicht ganz so viel. Selbst wenn die Aviation gegen eine bestimmte Regelung stimmt, werden wir durch die verbleibenden größeren Stimmpakete überstimmt. Aus diesem Grunde ist es für uns auch so wichtig, auf der GBR (Gesamtbetriebsrat) Ebene nur für die Aviation bestimmte Entscheidungen herbeizuführen, die ausschließlich die Aviation betreffen (z. B. Kleiderordnung).

Nun mal zur Sache - in der KBV ist geregelt: "Es besteht weiterhin die Möglichkeit, für die Beschäftigten den bisherigen Service (Verdienstabrechnung als kuvertierter Brief) zu nutzen."

Die zur Zeit gültige tarifliche Regelung allerdings steht der Regelung der KBV gegenüber. Im MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 4. Sept. 2013 ist im § 15 (3) folgendes beschrieben: " Die Zusendung der Entgeltabrechnung hat an die letzte vom Beschäftigten angegebene Anschrift zu erfolgen."

Auch wenn der SBR es nicht als notwendig erachtet, empfiehlt er durch schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber die bisherige Zustellung der Lohnabrechnung einzufordern.

Wir werden zur Klärung der Sachlage unverzüglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Bei Interesse liegt in den Sprechzimmern die KBV für euch aus.

Wir werden euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

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