Freitag, 18. Januar 2019

Pause

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie es eigentlich vorherzusehen war, kochen beim Thema Pause auf allen Seiten die Gemüter über.

Der Spartenbetriebsrat stellt folgendes klar:

Entgegen anderer Behauptungen, gib es in unserem Zuständigkeitsbereich keine gültige Betriebsvereinbarung zum Thema "Pause", d.h. weder ein gemeinsam vollumfänglich verhandelten und formulierten Textinhalt, noch ein durch den SBR unterzeichnetes Exemplar.
Vielmehr konnte dem Anspruch des Arbeitgebers, einzelne Mitarbeitergruppen bei der Pausenvergabe unterschiedlich zu behandeln, durch den SBR nicht mitgetragen werden.
Der SBR verwies auf die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und somit auf die im § 4 Arbeitszeitgesetz verankerten Mindestnormen, zur Pausengewährung.

Gemäß § 87(1)Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen...durch den BR mitzubestimmen. Diese Vorgabe setzt der SBR seit 01.01.2019 konsequent um.

Sämtliche Änderungen bedürfen erneut der Zustimmung durch den SBR.

Für Fragen und Probleme stehen wir zu unseren Sprechzeiten oder jederzeit per Mail zur Verfügung.

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